Mindestlohn: Neues Meldeverfahren

Deutschland: Ab 2017 müssen Arbeitnehmer online angemeldet werden

Zum Jahreswechsel ergeben sich beim Mindestlohn einige Neuerungen:

Ab dem 01.01.2017 wird der Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 EUR angehoben.

Ferner gelten neue Regelungen für die Anmeldung ausländischer Mitarbeiter bei den deutschen Behörden. Ab Jahresanfang sollen Arbeitgeber die Anmeldung ihrer nach Deutschland entsandten Mitarbeiter mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn online abgeben. Das Portal kann über „www.meldeportal-mindestlohn.de“ aufgerufen werden. Ab dem 01.07.2016 ist die Nutzung des online-Portals verpflichtend.

Für die Anmeldung von ausschließlich mobilen Tätigkeiten (z.B. Lkw-Fahrer) per Fax gilt in der Zwischenzeit eine neue Fax-Nummer: 0049 221 964872.

Quelle: homepage zoll.de

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