Umstrittene Reform des estnischen Apothekenmarktes

Mit dem Arzneimittel-Gesetz werden am 1. April 2020 neue Anforderungen an Apothekenbesitzer durchgesetzt.

Ein heißes Thema in Estland ist zur Zeit die bereits 2015 eingeleitete Apothekenreform, die bis April 2020 abgeschlossen sein soll.

Der Grundgedanke der Reform hat zwei Hauptaspekte: Apotheken sollten von Pharmaherstellern und -großhändlern getrennt werden (Verbot der vertikalen Integration), und Eigentümer von Apotheken dürfen nur professionelle Apotheker sein. Diese Bedingungen sollten die Qualität der Apothekendienstleistungen gewährleisten und den freien Wettbewerb zwischen den Apotheken verbessern. Die Reform basiert auf der Annahme, dass die Apotheker ohne den Einfluss von Großhandelsketten frei für ihre berufliche Entwicklung und frei von kommerziellen Interessen der Pharmakonzerne sind.

Obwohl die Verbesserung der Wettbewerbssituation eines der Ziele der Reform war, hat die Wettbewerbsbehörde auf die mögliche Behinderung des freien Wettbewerbs durch diese Reform hingewiesen.

Wesentliche Fragen sind noch unbeantwortet: Sind die Apotheker überhaupt interessiert an Unternehmensbesitz und -führung mit all der zusätzlichen Verantwortung und Haftung neben ihrer beruflichen Verpflichtung? Sind sie bereit, die finanziellen Risiken und Verpflichtungen eines unabhängigen Unternehmers zu tragen? Das Interesse der Apotheker, bestehende Apotheken zu erwerben, ist in der Tat sehr gering.

Apotheker haben ihre Empörung über die Annahme geäußert, dass das Serviceniveau von Apothekern, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Apotheke sind, weniger professionell wäre oder nicht im bestmöglichen Interesse der Patienten.

Nach den Angaben der Staatlichen Arzneimittelagentur entsprechen derzeit etwa 68% der estnischen Apotheken nicht den genannten Anforderungen. Die Mehrheit der Apotheken in Estland gehört 4 größeren Ketten an, die mit den Großhändlern verbunden sind.

Ohne wesentliche und schnelle Fortschritte besteht die Gefahr, dass bis zu 50% der Apotheken aufgrund der Nichteinhaltung der Rechtsvorgaben nach dem 1. April 2020 geschlossen werden müssten.
Die Auswirkungen auf die öffentlichen Dienste wären zweifellos erheblich.

 

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