Streitigkeiten mit Herstellern aus Mittel- und Osteuropa (CEE)

Haben Sie Ärger mit einem Hersteller aus CEE? Unklare Verträge und ausländisches Recht begünstigen in der Regel den heimischen Hersteller.

Es gibt allerdings eine Menge Tipps und Tricks, die Ihnen selbst mitten im Streit noch helfen können. Wir kennen die kniffligen Fälle und wir sind mit den heimischen Gerichten vertraut. Sehr vertraut! Arbeiten mit Schiedsgerichten? We love it!

1. Wenn keine Sorgen in Sichtweite sind

Es klingt widersprüchlich, aber genau dann sollten Sie sich Gedanken über mögliche Streitigkeiten machen. Es gibt verschiedene Herangehensweisen, die dabei helfen können einen Konflikt in einem fremden Land zu entschärfen, bevor er überhaupt entsteht. Selbstverständlich kann ein Käufer auch auf die Anwendung des eigenen Rechts bestehen. Bei Nutzung einer Schiedsklausel sollte darauf geachtet werden, ein renommiertes Schiedsgericht auszuwählen. Seien Sie versichert, einem ausländischen Gericht zu entgehen kann unbezahlbar sein. Vergessen Sie allerdings nicht zu prüfen, ob der Vertrag überhaupt gemäß lokalem Recht schiedsfähig sein kann und damit, ob ein etwaiger Schiedsspruch auch vor Ort durchgesetzt werden kann.

Sie sollten stets versuchen Ihre eigenen AGB wirksam beim Vertragsschluss durchzusetzen. Ein einfacher Verweis auf Ihre Homepage und den dort aufgeführten AGB reicht in manchen CEE Ländern nicht aus. Sie haben noch keine AGB? Wir helfen Ihnen gerne dabei und stellen sicher, dass Ihre Haftung weitestmöglich beschränkt wird.

2. Wenn dunkle Wolken aufziehen

Spätestens jetzt ist es Zeit für Ihren einheimischen Anwalt aus CEE. Wir können einen aufkommenden Streit für Sie verhandeln. Erfahrungsgemäß sind mehr als die Hälfte aller Konflikte verhandelbar. Hersteller aus CEE sind regelmäßig nicht an Gerichtsverfahren interessiert. Sie werden oftmals einen Vergleich akzeptieren, selbst wenn dieser weniger vorteilhaft für sie sein sollte. Vergessen Sie nicht den Vergleich schriftlich festzuhalten und so zu gestalten, dass dieser auch durchsetzbar ist.

3. Wenn der Sturm über Sie hereinbricht

Aufgepasst! Falls Ihr (Ex-) Geschäftspartner einen Vergleich abgelehnt hat und Sie sich bereits in Mitten eines Gerichtsverfahrens befinden. Prüfen Sie unbedingt, ob Sie Gegenforderungen haben könnten. Eine mögliche Widerklage kann immer noch erhoben werden und damit können sich weitere Möglichkeiten ergeben. Zum Beispiel kann in einigen Fällen die Gegenforderung auch als eigenständige Klage in einem anderen Land gerichtlich geltend gemacht werden. Gibt es ein grenzüberschreitendes Element, können Sie in bestimmten Fällen entscheiden, welches andere Gericht über die Gegenforderung entscheiden kann (forum shopping). Dies bietet sich natürlich immer dann an, wenn die Erfolgsaussichten in einem anderen Land vorteilhafter erscheinen.

Möglicherweise stehen auch Subunternehmer in Verbindung mit dem Streit. Dann ist zu entscheiden, ob diese ins Hauptverfahren aufgenommen werden sollten oder ob es vorteilhafter ist gegen diese separat vorzugehen.

Letztendlich führt kein Weg an einer erfahrenen internationalen Kanzlei vorbei, die auf genau solche Konflikte in CEE spezialisiert ist. Bestenfalls schon bevor dunkle Wolken aufziehen!

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