Steuervorteile in Estland

Gesellschaft vs. Finanzamt:

Darf ein Vorstandsmitglied ein Subunternehmen betreiben und wie wird diese Tätigkeit besteuert?

Am 04. März 2020 gab die Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs Estlands (Staatsgericht) ihre Entscheidung in der Steuerrechtssache zwischen einer OÜ (Estnische Form der GmbH) und dem estnischen Finanzamt bekannt.

Weil es in Estland keine Körperschaftssteuer gibt, kommt es oft vor, dass Dienstleistungen nicht persönlich, sondern durch eine zu 100% einer natürlichen Person gehörenden Gesellschaft erbracht werden und demzufolge weniger Lohnsteuer gezahlt wird. Gegenstand der Entscheidung war die Tätigkeit der OÜ und deren Besteuerung.

Folgender Sachverhalt lag zugrunde:

Das Finanzamt kam bei einer Kontrolle der OÜ zu dem Ergebnis, dass die Vorstandsmitglieder der OÜ über ihre eigenen Subunternehmen Dienstleistungen für die OÜ erbracht hätten.

Das Finanzamt ging daher davon aus, dass es sich bei den durch die Subunternehmen erbrachten Dienstleistungen in Wirklichkeit um Tätigkeiten als Vorstandsmitglieder der OÜ handelte. Das dadurch erzielte Einkommen sei als Vergütung der Vorstandsmitglieder anzusehen und müsse entsprechend besteuert werden.

Das Staatsgericht war anderer Ansicht.

Das Gericht befand, es sei zwar Intention der OÜ gewesen, die Lohnsteuer zu umgehen. Die hinter den Subunternehmen stehenden Vorstandsmitglieder hätten dadurch Mittel für ihre Unternehmen beschaffen wollen. Für die zu diesem Zweck geleistete Arbeit seien aber nur die Subunternehmen entlohnt worden, nicht die Vorstandsmitglieder als natürliche Personen. 

Bei der Ausübung der unternehmerischen Freiheit im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist die Berücksichtigung steuerlicher Erwägungen immer zulässig, findet das Staatsgericht. Es darf dabei keine Ausgestaltung gewählt werden, die nicht mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten übereinstimmt.

Den Steuerzahler treffe aber keine gesetzliche Verpflichtung so zu handeln, dass für ihn die höchste Steuerbelastung entstehe.

Somit sei die OÜ berechtigt gewesen, die Subunternehmen zu entlohnen und darüber hinaus nur Dividenden an ihre Vorstandsmitglieder zu zahlen, die als passive Einkünfte der Gesellschafter nur der Einkommensteuer unterliegen.

Es bleibt unklar, unter welchen Umständen eine OÜ Gehalt und Lohnsteuer zahlen muss oder nur Dividenden zahlen kann. Nach Meinung des Staatsgerichts kann dies je nach Einzelfall variieren.

Quelle:

www.riigikohus.ee

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