Steueränderungen in Ungarn in 2018

2018 stehen in Ungarn viele Steueränderungen aus, durch die Steuerlasten reduziert und die Schattenwirtschaft bekämpft werden sollen.

 

Das Jahr 2018 bringt auch im ungarischen Steuerrecht wichtige Veränderungen. Von diesen möchten wir insbesondere folgende hervorheben:
 

  • An erster Stelle zu erwähnen ist, dass der Satz der sog. Sozialbeitragssteuer („szociális hozzájárulási adó”), zu entrichten von Arbeitgebern nach ihren Arbeitnehmern, ab dem 1. Januar 2018 von aktuell 22% auf 20% gesenkt wird.

 

  • Ab dem 1. Januar 2018 wird man zudem nach dem Einkommen aus Vermietung von Immobilien keinen sog. Gesundheitsbeitrag („egészségügyi hozzájárulás“) entrichten müssen. Dieser beträgt gegenwärtig 14%, wenn die Einkünfte einer natürlichen Person aus Vermietung von Immobilien im gegebenen Jahr den Betrag von 1 Million Forint (ca. 3 200 Euro) überschreiten. Wegen des sich auf dem Markt der Wohnungs- und Raummiete verzeichnenden Aufschwungs sind von dieser Änderung wohl viele betroffen.

  • Ebenfalls ab dem 1. Januar 2018 wird die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge dadurch gefördert, dass die Anschaffungskosten dieser zur Senkung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer herangezogen werden können.

 

  • Der Umsatzsteuersatz für Internetdienstleistungen wird ab dem 1. Januar 2018 von 18% auf 5% gesenkt.

  • Unternehmen trifft ab dem 1. Januar 2018 die Pflicht, das Vorhandensein, die Eröffnung und die Schließung eines ausländischen Bankkontos dem Finanzamt zu melden. Dabei müssen die Kontonummer und der Name des Finanzinstituts mitgeteilt werden. Wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, kann das Finanzamt eine Geldbuße auferlegen.

  • Eine wesentliche Neuerung stellt es dar, dass Steuerzahler ab dem 1. Juli 2018 dem Finanzamt online Daten über Rechnungen übermitteln müssen, die mit einem Rechnungsprogramm erstellt werden und mindestens 100 000 Forint (ca. 320 Euro) Umsatzsteuer enthalten.

  • Daneben ist auch die Änderung des sog. EKAER Systems (EKAER ist das Elektronische Kontrollsystem des Finanzamts für Warenverkehr auf öffentlichen Straßen) zu erwarten, da die Europäische Kommission im Oktober 2017 mit der Prüfung des EKAER Systems auf Vereinbarkeit mit EU-Recht begonnen hat.

Daneben sind noch zahlreiche Veränderungen in 2018 zu erwarten. Von diesen ist die Neuregelung des Gesetzes über das Steuerverfahren zu betonen, dessen Gesetzesentwurf aktuell noch von dem Parlament verabschiedet werden muss.

Quelle: Gesetz Nr. LXXVII aus dem Jahr 2017 über die Veränderung einiger Steuergesetze und anderer Gesetze

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