Regeländerung über Verbraucherverträge

Estland: Neue Regelungen für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Die Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) ermöglicht einen weitergehenden Verbraucherschutz.

Zunächst sieht das geänderte Gesetz strengere vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher vor. Außerdem soll der Unternehmer nun verpflichtet werden, dem Verbraucher den unterzeichneten Vertrag, dessen Kopie bzw. eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. als E-Mail) zur Verfügung zu stellen.

Eine wichtige Änderung im Hinblick auf Fernabsatzverträge, die telefonisch geschlossen werden, ist, dass der Unternehmer dem Verbraucher das Angebot bestätigen muss und der Verbraucher erst dann gebunden ist, wenn der Unternehmer die Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Dies bedeutet, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein wird, Verträge ausschließlich über das Telefon abzuschließen ohne relevante Unterlagen auszutauschen.

Musterfomulare und Richtlinien für den Widerruf werden eingeführt, die das Widerrufsverfahren vereinfachen und Rechtssicherheit auf beiden Seiten schaffen. Für den Fall, dass der Verbraucher den Widerruf über ein Web-Musterformular erklärt, hat der Unternehmer unverzüglich den Eingang dieses Widerrufs (z. B. per E-Mail) zu bestätigen.

Bevor der Verbraucher durch den Vertrag gebunden ist, hat der Unternehmer die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zu jeder Extrazahlung einzuholen, die über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistungspflicht des Unternehmers hinausgeht. Hat der Unternehmer vom Verbraucher keine solche Zustimmung eingeholt, sondern sie dadurch herbeigeführt, dass er Voreinstellungen verwendet hat, die vom Verbraucher abgelehnt werden müssen, wenn er die zusätzliche Zahlung vermeiden will, so hat der Verbraucher Anspruch auf Erstattung dieser Zahlung.

Die unternehmerischen Pflichten nehmen zu und dies kann dazu führen, dass die bisherigen Vorgehensweisen überprüft werden müssen und das Unternehmen zu einer einmaligen Anpassung an die gesetzlichen Änderungen verpflichtet ist. Dennoch werden die erwarteten Auswirkungen auf den Handel nicht groß sein. Gleichzeitig erleichtern die Musterformulare und Richtlinien es aber den Unternehmern, ihre Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern zu erfüllen.

Die Gesetzesänderungen werden am 13. Juni 2014 in Kraft treten.

Quelle: Staatsanzeiger, RT I, 31.12.2013, 1

Ansprechpartner in Tallinn:
Tuuli Säärits
Tel: +372 667 6240

 

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