Neues Arbeitsgesetzbuch in Litauen

Litauen: Das neue Arbeitsgesetzbuch – erfreuliche Neuerungen für Arbeitgeber im Bereich des individuellen Arbeitsrechts.

Ab 1. Januar 2017 tritt in Litauen ein neues Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) in Kraft, welches gemeinsam mit Änderungen anderer Gesetze einen Teil des neuen Sozialmodells bildet. Zur Verbesserung der Regulierung von Arbeitsverhältnissen werden die folgenden wesentlichen Neuheiten und Verbesserungen für Arbeitgeber im individuellen Arbeitsrecht eingeführt.
Flexiblere Arbeitsverträge. Die Liste möglicher Arbeitsvertragstypen wurde auf 9 erweitert: unbefristete, befristete und vorläufige Arbeitsverträge, Arbeitsverträge mit Handwerksgesellen, Verträge für Arbeiten mit unbestimmtem Umfang, Verträge für Projektarbeiten, Arbeitsverträge mit geteiltem Arbeitsplatz, Arbeitsverträge mit mehreren Arbeitgebern und mit Saisonarbeitern. Vor allem die Arbeitsverträge für Arbeiten mit unbestimmtem Umfang haben breite Diskussionen hervorgerufen, da ein Arbeitnehmer gemäß diesen Verträgen zwar mindestens 8 Stunden pro Monat eingestellt werden muss, die Arbeitszeit jedoch im Voraus nicht weiter bestimmt ist. Der Arbeitgeber ist somit frei, den Arbeitnehmer nach seinem Ermessen einzusetzen.
Vereinfachte Kündigung. Kündigt ein Arbeitgeber ohne Verschulden des Arbeitnehmers, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. War der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr tätig, beträgt die Kündigungsfrist sogar nur zwei Wochen. Diese Fristen verdoppeln sich bei Arbeitnehmern mit Kindern unter 14 Jahren bzw. während der letzten 5 Jahre bis zur Rente. Besonderem Schutz unterliegen Arbeitnehmer während der letzten 2 Jahre bis zur Rente sowie Behinderte.
Verringerte Abfindungen. Die maximale Abfindung bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Beschäftigungsjahr beträgt nun zwei Durchschnittsgehälter. Arbeitnehmer, welche weniger als ein Jahr beschäftigt waren, erhalten eine Abfindung in Höhe von 50 Prozent eines Durchschnittsgehaltes.
Jahresurlaubsdauer verkürzt. 20 Arbeitstage Urlaub sind für den Regelfall vorgesehen. Einen Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen besitzen lediglich Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche.
Anzahl zulässiger Überstunden erhöht. Bis zu 180 Überstunden können in Zukunft pro Jahr anfallen. Kollektivverträge können eine noch größere Stundenanzahl vorsehen.

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