Neue Regelungen für Lizenzen in Belarus

Zum 01. Oktober 2019 sind Änderungen der gesetzlichen Regelungen für Lizenzen in Kraft getreten

Es ist jetzt unzulässig, Lizenzen bei kleineren oder formalen Verstößen zu suspendieren oder zu widerrufen.

Unverändert bleibt die Regelung, dass die zuständige Lizensierungsbehörde bei Verletzung von Lizenzbestimmungen einen Bescheid erlässt, der einen Zeitraum zur Abhilfe von nicht länger als sechs Monaten festlegt. Neu ist, dass seit dem 1. Oktober 2019 eine Lizenz nur bei groben Verstößen suspendiert werden darf, wobei grobe Verstöße solche sind, die öffentliche Interessen oder private Rechte und Interessen sowie Gesundheit oder Leben beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Die Feststellung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Lizenztyps. Grobe Verstöße können auch Verstöße gegen besondere Lizenzbestimmungen darstellen. Der Verstoß muss dabei im Zeitpunkt der Entdeckung oder während einer Prüfung noch vorliegen.

Nur wenn Verstöße nicht innerhalb der gesetzten Frist abgestellt oder keine Anzeige hierüber bei der Behörde erfolgt, kann die Lizenz für bis zu sechs Monaten suspendiert werden.

Stellen die Lizenzbehörden innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Bescheides eine vergleichbare Verletzung fest, so haben sie die Wahl zwischen einer erneuten Fristsetzung zur Abhilfe, Suspendierung oder des Widerrufs der Lizenz.

Zum Widerruf der Lizenz kann führen:
-Nicht-Beseitigung einer Verletzung, die zur Suspendierung der Lizenz geführt hat;
-Nicht-Anzeige der Beseitigung einer Verletzung gegenüber der Lizenzbehörde;
-Weiterführung der lizensierten Tätigkeit trotz Suspendierung der Lizenz.
Während also jetzt eine abschließende Liste von Widerrufsgründen existiert, konnte nach den bisherigen Vorschriften eine Lizenz bereits beim ersten groben Verstoß widerrufen werden.

Mit der Neuregelung wurde zudem das bisher geltende Lizenzerfordernis für weitere wirtschaftliche Tätigkeiten wie etwa den Schutz von eigenen Beschäftigten und Eigentum durch juristische Personen (Werksschutz), im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Fernsehsendungen oder etwa für die Lagerung von Edelmetallen und Edelsteinen aufgehoben.

Ein elektronisches Lizenzregister, das Informationen über alle erteilten Lizenzen enthält, soll ab dem 01. Juli 2020 zugänglich sein und somit dem Geschäftsverkehr und Staatsorganen ermöglichen, die Gültigkeit von Lizenzen zu prüfen.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 04.09.2019, 1/18545

 

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