Neue Bestimmungen für den Umgang mit Fremdwährung in Belarus

Wesentliche Änderungen im Verfahren zur Ausübung außenwirtschaftlicher Tätigkeiten

Die Neufassung des Gesetzes „Über Währungsregelung und Währungskontrolle“ (nachfolgend – „Gesetz“ genannt) führt den Begriff des „Währungsvertrags“ ein. Definiert ist ein Währungsvertrag als eine Vereinbarung (Vertrag) oder anderes Dokument, auf dessen Grundlage Währungstransaktionen durchgeführt werden.

Für Residenten besteht künftig die Verpflichtung, Währungsverträge auf einem speziellen Portal zu registrieren.

Die Regeln der Registrierung werden durch Verordnungen der Nationalbank festgelegt, wobei die bisherige Unterscheidung zwischen „laufenden Geschäften“ und Geschäften betreffend Kapitaltransfers abgeschafft werden. Abgeschafft wird auch die bisher hin bestimmten Situationen erforderliche Genehmigung der Nationalbank zur Durchführung von Währungstransaktionen.

Die Nationalbank legt aber nunmehr die Art der Währungsgeschäfte sowie die Schwellenwerte, ab denen ein Währungsvertrag jeweils registrierungspflichtig ist, fest.

Die Registrierung wird dann von den Residenten selbst oder von den Banken über das Webportal der Nationalbank durchgeführt.

Dabei ist zu beachten, dass sich Residenten rechtzeitig vorab auf dem Web-Portal registrieren. Neu ist, dass die Registrierungspflicht weit mehr Vertragsverhältnisse betrifft und nicht nur wie bisher Verträge über die Lieferung von Waren.

Ab Inkrafttreten der neuen Fassung des Gesetzes „Über die Währungsregelung und Währungskontrolle“:

  • ist die Durchführung von Währungsgeschäften unter Verwendung von Fremdwährung in den von der Währungsgesetzgebung vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes vorgesehenen Fällen bis zum Ende der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesen Währungsgeschäften weiter zulässig;
  • sind Verträge, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung abgeschlossen wurden und derartige Transaktionen vorsehen, nicht grundsätzlich an die neue Rechtslage anzupassen, können aber in bestimmten Fällen erneut registrierungspflichtig sein;
  • sind im Falle der Verlängerung der Gültigkeitsdauer solcher Verträge deren Bestimmungen mit den Anforderungen der neuen Fassung in Einklang zu bringen;
  • werden die von der Nationalbank erteilten Genehmigungen mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes aufgehoben.

Die neue Fassung des Gesetzes „Über Währungsregelung und Währungskontrolle“ tritt zum 9. Juli 2021 in Kraft.

 

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 08.07.2020, 2/2755

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