Mindestlohn in der Tschechischen Republik wird 2021 erneut angehoben

Der Mindestlohn für das Jahr 2021 wird 15 200 Kronen betragen, also 600 mehr als im Vorjahr. Der Stundenlohn steigt auf 90.50 CZK/S.

Mit dem Anstieg des Mindestlohns geht zugleich die Anhebung des niedrigsten Niveaus des sog. garantierten Arbeitseinkommens einher. Dabei handelt es sich um das festgesetzte Mindestgehalt für die gegebene Tätigkeit, anhand einer Einordnung in Kategorien, mit der berücksichtigt wird, wie komplex und anstrengend die Arbeit ist und welche professionellen Anforderungen sie stellt.

Die Höhe des Mindestlohns hat u.a. Auswirkungen auf folgende hergeleitete Beträge:

– Geltendmachung der Steuererleichterung für die Unterbringung des eigenen Kindes in einer Vorschuleinrichtung
– Anhebung des Schwellenwerts für Jahreseinkommen, unterhalb dessen Anspruch auf den Steuerbonus entsteht
– Erhöhung der Abschlagszahlungen für die Krankenversicherung im Falle von Personen ohne steuerbares Einkommen und Erhöhung der Mindestabschlagszahlung.

Quelle:
www.mpsv.cz

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.