Litauen: Wegweisender Erfolg in Transportrechtsstreit

Anwälte von bnt schaffen in einem Transportrechtsstreit wichtigen Präzedenzfall vor dem Obersten Gerichtshof Litauens.

Wir gratulieren dem Team von bnt Vilnius zu der erfolgreichen Vertretung eines der größten Logistikunternehmen Europas in einem Rechtstreit, in welchem Fragen zu den Themen Bußgelder, Aufrechnung und Schiedsklauseln im Zusammenhang mit Warenbeförderungsverträgen geklärt werden konnten. Der Streit entbrannte sich über die Anwendbarkeit von Dienstleistungs-AGB, die gegenseitig zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht wurden. Der Rechtsstreit betraf das Problem konkurrierender AGB und ihre Anwendung auf den Vertrag der Parteien. Zwischen den Parteien war nicht klar vereinbart, welche der AGB Anwendung finden sollten. Die Parteien hatten sich auch nicht darauf geeinigt, wie Streitigkeiten beigelegt werden sollten – sei es vor den ordentlichen Gerichten oder durch ein Schiedsverfahren. Die AGB der Gegenpartei sahen vor, unserem Mandanten atypische Bedingungen aufzuerlegen, nämlich die Beilegung von Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren. Die Bedingungen unseres Mandanten sahen hingegen eine gerichtliche Beilegung der Streitigkeit vor. Der Oberste Gerichtshof Litauens hat nun entschieden, dass die Frage, wer das Recht hat, über die Beilegung einer Streitigkeit zu entscheiden, ob also die Streitigkeit vor ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht gebracht wird, vom Stadium der Streitigkeit abhängt. Zudem gelte das „Knock-Out“-Prinzip. Das Gericht überprüfte überdies die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung in den AGB gesondert. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass der Vertrag zwischen den Parteien nur in einem solchen Umfang geschlossen wurde, als dass sich die Bedingungen der AGB überschnitten.

Damit ist es dem Team von bnt gelungen, eine neue Rechtspraxis zu schaffen, die es uns ermöglicht, unsere Mandanten zukünftig noch zielgerichteter zu beraten – insbesondere solche, die in der Praxis häufig auf eigene AGB zurückgreifen und diese mit Vertragspartnern austauschen. 

Quelle: Entscheidung des Litauischen Obersten Gerichtshofs vom 14. November 2019 in der Zivilsache Nr. e3K-3-3-343-916/2019

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