Gerne unterstützen wir Sie als Rechtsanwälte bei der Liquidation Ihrer slowakischen Gesellschaft.
Soll ein Unternehmen in der Slowakei beendet werden, erfolgt dies grundsätzlich durch eine Liquidation, sofern das Unternehmen nicht insolvent ist. Am Ende des Liquidationsprozesses steht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Die Liquidation wird mit einem Auflösungsbeschluss des oder der Gesellschafter(s) eingeleitet und zugleich wird der Liquidator berufen. Üblicherweise wird der Geschäftsführer hierfür ausgewählt. Es ist allerdings auch möglich beispielsweise einen Rechtsanwalt hierfür einzusetzen. Der Liquidator ist dann dafür verantwortlich die Gesellschaft abzuwickeln, u.a. das bewegliche und unbewegliche Vermögen zu veräußern, alle offenen Forderungen beizutreiben, die Verbindlichkeiten zu bezahlen, die Veröffentlichung des Auflösungsbeschlusses im slowakischen Handelsanzeiger sicherzustellen und letztlich den Antrag auf Löschung der Gesellschaft zu stellen. Dazu sind verschiedene Zustimmungen von Behördenseite einzuholen.
Die Dauer einer Liquidation ist immer schwierig pauschal abzuschätzen. Als Faustformel kann von ca. einem Jahr ausgegangen werden.
Gerne unterstützen wir Sie als Rechtsanwälte bei der Liquidation Ihrer slowakischen Gesellschaft.