Last call: Euro statt Litas in Satzungen

Litauen: Nur noch 2 Monate bis zum Ende der Übergangsfrist zur Umschreibung von Satzungen auf Euro.

Aktiengesellschaften (AG) und geschlossene Aktiengesellschaften (UAB) sind aufgrund der Euroeinführung verpflichtet, ihre Satzungen, die Höhe des Stammkapitals sowie den Nominalwert der Aktien von Litas auf Euro zu ändern. Die 2-jährige Übergangsfrist endet mit Ablauf dieses Jahres. Somit müssen Sie in 2 Monaten Ihre geänderten Satzungen bis zum 31. Dezember 2016 beim litauischen Handelsregister eingereicht haben.

Satzungen, welche nur auf Litauisch verfasst sind und den unter dem folgenden Link enthaltenen Beispielen entsprechen, können dem litauischen Handelsregister auf elektronische Weise eingereicht werden. (http://ukmin.lrv.lt/lt/veiklos-sritys/verslo-aplinka/imoniu-teise/pavyzdiniai-steigimo-dokumentai).

Alle anderen Satzungsänderungen müssen vom Notar bestätigt werden. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist für die Durchführung der Änderungen verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, dies nicht bis zum letzten Tag aufzuschieben, da die notarielle Bestätigung beim Notar insbesondere bei ausländischen Gesellschaftern einige Zeit in Anspruch nimmt. Außer Satzungsentwurf und Beschluss der Hauptversammlung sind teilweise auch ausländische Registerauszüge mit Apostille vorzulegen. Führen Sie die Satzungsänderung nicht rechtzeitig durch, könnten sich Notare zum Beispiel weigern, Geschäfte Ihrer Gesellschaft zu beglaubigen. Des Weiteren gedenkt das litauische Handelsregister, solche Gesellschaften in die Liste der so genannten unzuverlässigen Gesellschaften aufzunehmen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen sowie eine Liquidation einzuleiten. Es könnten Verwaltungsstrafen von EUR 28 bis EUR 1 448 verhängt werden.

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