Krankengeld-Transferleistungen – was ändert sich 2018?

Das Krankengeldversicherungssystem in Tschechien wird sich 2018 grundlegend ändern, mit Folgen für Arbeitnehmer wie auch Unternehmer.

Dem Krankengeldversicherungssystem stehen 2018 erhebliche Änderungen bevor. Dabei geht es nicht nur um neu eingeführte Transferleistungen wie etwa das „Vätergeld“ oder das Pflegegeld für Langzeitpflege durch Angehörige. Es ändert sich außerdem die Höhe des Krankengelds und die Pflichten der Erkrankten. Die Änderungen entstammen gleich einer ganzen Reihe von Änderungsgesetzen, die gestaffelt in größeren Zeitabständen (jeweils nach Verlautbarung in der Gesetzessammlung) in Kraft treten. Von daher ist vielen Versicherten unklar, welche Änderungen eigentlich gelten, und ab welchem Datum. Hier geben wir eine kurze Zusammenfassung.

Anhebung des Krankengelds – mit Wirksamkeit zum 1.1.2018

  • Ab dem 31. Kalendertag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bzw. Quarantäne wird der Satz auf 66 % der Per diem-Bemessungsgrundlage angehoben, 
  • Ab dem 61. Kalendertag wird der Satz auf 72 % der Bemessungsgrundlage angehoben.

Leistung an Väter in der Karenzzeit – mit Wirksamkeit zum 1.2.2018

  • Anspruchsberechtigt ist der sich um das Kind kümmernde Kindsvater bzw. eine Person, die als Pflegeelternteil ein Kind in Pflege nimmt,
  • Der Antritt der Karenzzeit fällt auf das vom Versicherten innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen ab der Geburt gewählte Datum, bzw. innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Aufnahme in die Pflege (vorausgesetzt, das Kind ist noch keine sieben Jahre alt),
  • Die Höhe der Transferleistung beträgt 70 % der täglichen Messungsgrundlage,
  • Die Antragstellung ist für Väter von Kindern möglich, die nach dem 21.12.2017 geboren wurden (bzw. für Pflegeväter von Kindern, die nach diesem Datum in Pflege genommen wurden).

Langzeitpflegegeld – mit Wirksamkeit zum 1.6.2018

  • Voraussetzung für den Anspruch ist eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands der zu pflegenden Person, die eine mindestens 7-tägige stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich macht, wenn bei der Entlassung in die häusliche Pflege außerdem bestätigt wird, dass für mindestens 30 weitere Tage Bedarf an einer ganztägigen Pflege bestehen wird,
  • Während der Erbringung der Pflege darf die Person, die die Pflege leistet, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen,
  • Die Höhe der Transferleistung beträgt 60 % der reduzierten täglichen Bemessungsgrundlage,
  • Pflegeleister erlangen den Anspruch auf Langzeitpflegegeld frühestens nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Tag, zu dem ein vorausgegangenes Langzeitpflegeverhältnis endete,
  • Der Arbeitgeber kann die Freistellung aus dem Beschäftigungsverhältnis nur dann versagen, wenn ihn schwerwiegende betriebliche Gründe daran hindern.

Elterngeld

  • Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss der bzw. die Betreffende in den letzten zwei Jahren für mindestens 270 Tage an der Krankengeldversicherung beteiligt gewesen sein, bzw. im Falle von selbständig Erwerbstätigen mindestens 180 Tage im letzten Jahr, 
  • Die Höhe des Elterngelds beträgt 70 % der auf Tage umgerechneten Bemessungsgrundlage,
  • Ab Beginn der 7. Woche nach der Geburt können sich die Mutter des Kindes und ihr Gatte oder der Kindsvater auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung bei der Sorge um das Kind abwechseln. Bei einer solchen abwechselnden Sorge für das Kind wird die Zahlung des Elterngelds an die Mutter eingestellt und werden dem Mann (bei Vorliegen der Voraussetzungen) Zahlungen aus seiner eigenen Krankengeldversicherung geleistet bzw. umgekehrt. Bedingung ist außerdem, dass der Mann sich mindestens an sieben aufeinander folgenden Kalendertagen um das Kind kümmert.

Quelle: Tschechisches Ministerium für Arbeit und Soziales, Ges. Nr. 148/2017 Slg.

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