Inkrafttreten des neuen Fördersystems für EE-Quellen um halbes Jahr hinausgeschoben

Polen: Die neue Regierung entscheidet, das neue Auktionssystem erst im Juli 2016 zu starten

Wie bereits allen Investoren aus der EE-Branche bekannt, sollte Polen zum Jahreswechsel ein neues Fördersystem für EE-Quellen bekommen. Statt der bisherigen Herkunftszertifikate (sog. grünen Zertifikaten) sollte das neue Förderinstrument in Form einer Auktion die Energieerzeuger unterstützen, die eine öffentliche Auktion gewinnen und sich damit den Verkauf eines bestimmten Grünstromkontingents zum garantierten Preis gewähren.

Jedoch wurden bis Jahresende die Verordnungen noch nicht vorbereitet, die zur Umsetzung und Einrichtung des Auktionssystems notwendig waren.

Deswegen hat die neue polnische Regierung entschieden, das Inkrafttreten des Auktionssystems bis 01.07.2016 aufzuschieben, damit im Fördersystem keine Lücke entsteht. Das diesbezügliche Änderungsgesetz des Gesetzes über erneuerbare Energien wurde im beschleunigten Verfahren verabschiedet und trat am 31.12.2015 in Kraft.

Nicht ohne Einfluss auf diese Entscheidung blieb auch der Umstand, dass das Gesetz über erneuerbare Energien (abgeschlossen im Februar 2015) an die EU-Kommission übermittelt wurde, um die Konformität des neuen Fördersystems mit dem EU-Recht zu bestätigen.

Daraus ergibt sich, dass die bisherigen Regelungen, also die Möglichkeit, Förderung mit Hilfe von sog. grünen Herkunftszertifikaten zu erhalten, bis zum 30.06.2016 fortgelten. Das bedeutet, dass die EE-Anlagen, die bis dahin ans Netz gehen, vom alten System umfasst werden.

Darüber hinaus ist zu bemerken, dass das neue Ministerium für Energie (ausgegliedert aus dem Ministerium für Wirtschaft) am 19.02.2016 angekündigt hat, eine umfassende Novellierung des Gesetzes über erneuerbare Energien vorzubereiten.

Die Novelle soll jedoch vor allem sog. kleine Installationen und Mikroinstallationen betreffen (es wird u.a. deren Förderung nach FIT-Modell überlegt). Die Gesetzgebungsarbeiten sollten bis zum Inkrafttreten des neuen Fördersystems Anfang Juli beendet werden. Es ist jedoch noch kein konkreter Gesetzesentwurf vorhanden.

Ferner ist aktuell noch kein Entwurf der Verordnung bzgl. Organisation des Aktionssystems in den offiziellen Verzeichnissen der Gesetzgebungsarbeiten des Ministeriums für Energie sichtbar.

 

Quelle: Gesetz vom 29.12.2015 über Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen und des Gesetzes Energierecht, GBl. vom 2015, Pos. 2365

 

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