“Home Office” jetzt offiziell ins belarussische Arbeitsrecht implementiert

Die Änderungen im Arbeitsgesetzbuch inklusive neuer Bestimmungen für die Arbeit im Home Office treten zum 28. Januar 2020 in Belarus in Kraft

Das Arbeitsgesetzbuch der Republik Belarus wird um einen neuen Abschnitt ergänzt, der die Arbeit eines Arbeitnehmers im Home Office regelt.

Im Home Office arbeitet der Arbeitnehmer außerhalb des Sitzes des Arbeitgebers und ist mit diesem durch Informations- und Kommunikationstechnologien verbunden, wodurch die Arbeitnehmer in der Wahl Ihres Arbeitsortes frei sind.

Gleichwohl ist der Arbeitsvertrag auch mit einem solchen Mitarbeiter in dessen Anwesenheit am Sitz des Arbeitgebers abzuschließen wohingegen die Kündigung keine persönliche Anwesenheit erfordert.

Für die Arbeitsverhältnisse mit diesen Mitarbeitern gelten die allgemeinen Normen des Arbeitsrechts insoweit, wie diese nicht den Regelungen des neuen Abschnittes widersprechen. So ist etwa auch der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen (Kontrakt) möglich. Im Arbeitsvertrag sind darüber hinaus Festlegungen über den Austausch von elektronischen Dokumenten und Informationen zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Verfahren der Zurverfügungstellung von Statusberichten in Bezug auf die Arbeitserledigung, das Verfahren der technischen Ausstattung des Arbeitnehmers mit Hard- und Software.

Ungeachtet des Charakters der Arbeit als Distanztätigkeit ist im Arbeitsvertrage der Arbeitsbetrieb zu regeln. Möglich ist, dass der Arbeitnehmer dies selbstständig bestimmt, was dann entsprechend in den Vertrag aufgenommen werden sollte.

Die Neuregelung enthält auch Bestimmungen zum Verfahren des Dokumentenaustauschs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ist keine Unterschrift des Arbeitnehmers erforderlich, kann der Arbeitgeber dies einfach elektronisch übermitteln. Ist die Unterschrift erforderlich, kann dies in elektronischer Form mit oder ohne digitale Signatur versandt werden. Erforderlich ist aber in jedem Fall zusätzlich die Übersendung des Dokuments in Schriftform per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von zwei Arbeitstagen.

Die neue Fassung des Arbeitsgesetzbuchs tritt zum 28. Januar 2020 in Kraft.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 27.07.2019, 2/2658

 

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