Gründung einer neuen Zone mit Vorzugsbesteuerung

Weißrussland: Einrichtung des belarussisch-chinesischen Industrieparks “Großer Stein“

 

Durch das Edikt Nr. 326 des Präsidenten der Republik Belarus vom 30. Juni 2014 „Über die Tätigkeit des belarussisch-chinesischen Industrieparks „Industriepark “Velikij Kamen” sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Zone mit Vorzugsbesteuerung in Belarus geschaffen worden.

Unter anderem werden für Ansässige des Industrieparks folgenden Steuervorteile gewährt:

1. Befreiung von allen Körperschaftssteuern für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Registrierung als Industrieparkansässige sowie eine Ermäßigung von 50% auf zu zahlende Steuern für weitere zehn Tätigkeitsjahre im Park.

Zu den vorgenannten Steuern gehören: Einkommensteuer aus dem Verkauf der Güter (Arbeiten, Dienstleistungen), die im Park hergestellt werden; Immobiliensteuer für Gebäude, die sich im Industriepark befinden; Grundsteuer für private Grundstücke, die im Industriepark liegen.

2. Befreiung von Zöllen (Gebühren, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern) für Waren (Rohstoffe, Materialien), soweit diese aus der Zollunion exportiert werden.

3. Mehrwertsteuerabzug im vollen Umfang, soweit diese bei Erwerb von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen, Vermögensrechte), die bei der Zahlung für Planung, Bau und Ausrüstung von Gebäuden im Industriepark angefallen ist.

4. Ermäßigter Steuersatz für die Einkommensteuer der Mitarbeiter der Industrieparkansässigen von 9% (der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt 12%).

5. Steuer in Höhe von 5% auf Tantiemen (Zahlungen für die Überlassung von Know-How, Lizenzgebühren, Patente, Gebrauchsmuster), welche von Industrieparkansässigen an ausländische Organisationen ohne eine ständige Vertretung in Belarus zu zahlen sind (der allgemeine Steuersatz beträgt 15%).

6. Befreiung von der Einkommensteuer auf Gewinnausschüttungen an Gesellschafter der Industrieparkansässigen für 5 Jahre.

Desweiteren sind Industrieparkansässige von neuen, zukünftig in Belarus einzuführenden Steuern, befreit (Bestandsschutz).

Außer den steuerlichen Vorteilen werden den Industrieparkansässigen folgende weitere Begünstigungen gewährt:

1. Recht auf Pacht eines Grundstücks (bis zu 99 Jahre) oder Erwerb zu Eigentum (Gesamtfläche des Industrieparks: 9150,1 Hektar).

2. Ausarbeitung der Planungsdokumentation, Durchführung der Bauarbeiten und Inbetriebnahme der Bauobjekte im Industriepark aufgrund der Normen ausländischer Staaten.

3. Durchführung von Baumaßnahmen im Industriepark parallel zu Ausarbeitung, Begutachtung und Bestätigung der erforderlichen Bauvorlagen für jede Baustufe.

 

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 02.07.2014 1/15135

Autor: Alexander Liessem, bnt legal&tax Minsk

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