Gerichtsreform in Belarus

Belarus: Vom 1. Januar 2014 an werden ordentliche Gerichte und Wirtschaftsgerichte in einem System der allgemeinen Gerichte zusammengeführt.

Vom 1. Januar 2014 an werden ordentliche Gerichte und Wirtschaftsgerichte in einem System der allgemeinen Gerichte zusammengeführt.

Am 29. November 2013 unterschrieb der Präsident der Republik Belarus eine Reihe von Normativakten (Dekret Nr. 6, Edikt Nr. 529 und Edikt Nr. 530) zur Reformierung der Gerichtsbarkeit.

Der bisher eigenständige oberste Gerichtshof und das ebenfalls eigenständige oberste Wirtschaftsgericht werden zu einem obersten Gericht zusammengeführt, welches für Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Wirtschaftssachen zuständig ist (Oberster Gerichtshof). Dieser wird für das ganze System der Gerichte allgemeiner Jurisdiktion in Belarus, in welchem ordentliche Gerichte und Wirtschaftsgerichte zusammengeführt werden, zuständig sein. In diesem Zusammenhang werden die Wirtschaftsgerichte der Oblaste und das Wirtschaftsgericht der Stadt Minsk in den Landessprachen entsprechend umbenannt (die Bezeichnung lautet nunmehr „Ekonomitscheskii Sud“ statt „Khozyaystvennyiy Sud“). Der Oberste Gerichtshof ist dann bevollmächtigt, die Gerichte allgemeiner Jurisdiktion organisatorisch, mit Personal sowie materiell und technisch auszustatten. Desweiteren werden die Befugnisse des obersten Wirtschaftsgerichts dann an den obersten Gerichtshof übergeleitet.

Laut dem Edikt Nr. 6 hat die Reform zum Ziel, die Gerichtspraxis zu vereinheitlichen, die Qualität der Rechtspflege sowie die Spezialisierung der Gerichte und der Richter zu erhöhen und auch die materielle und technische Ausstattung der Gerichte zu verbessern.

Durch die Reform wird auch ein einheitliches System der Strafverfolgungsbehörden entstehen, welches vom Justizministerium geleitet wird. Es ist vorgesehen, dass die bisherigen Befugnisse und Pflichten der ordentlichen Gerichte und Wirtschaftsgerichte in Bezug auf Zwangsvollstreckungsverfahren im Wege der Rechtsnachfolge den Strafverfolgungsbehörden zugewiesen werden.

Die neuen Rechtsvorschriften treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

Quelle: Nationales Internet-Rechtsportal der Republik Belarus (NIR), 30. November 2013, 1/1465; NIR, 30. November 2013, 1/14649; NIR, 30. November 2013, 1/14650

Alexander Liessem
 
 
 
 
Ansprechpartner in Minsk
Alexander Liessem
Tel.: +375 17 203 94 55
 
 

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