Estnische Gesellschaft, ausländische Geschäftsführung

Neue Möglichkeiten und neue Vorschriften für Geschäftsführer von estnischen Gesellschaften

Das neue Jahr brachte noch mehr Möglichkeiten für diejenigen, die an Geschäftsentwicklung in Estland interessiert sind. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass man seit dem 15. Januar in Estland eingetragene Gesellschaften aus dem Ausland leiten kann.

Bisher mussten Geschäftsführer einer estnischen Gesellschaft die eigentliche Geschäftsführung von Estland aus betreiben, da der Sitz der Geschäftsführung an dem Ort sein sollte, an dem die tatsächliche Verwaltung durchgeführt wird.

Ab dem 15. Januar wird diese Anforderung aus dem Handelsgesetzbuch gestrichen, so dass der Vorstand an einem anderen Ort ansässig sein kann. Der Hauptzweck dieser Änderung besteht darin, ein flexibles, aber gleichzeitig sicheres Geschäftsumfeld zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die neuen Regelungen sehen für die Fälle, in denen der Vorstand oder ein ihn vertretendes Organ in einem anderen Land als Estland ansässig ist, vor, dass eine Kontaktperson benannt werden muss, die in Estland ansässig und zum Empfang der an die juristische Person gerichteten Willenserklärungen und Verfahrungsdokumente berechtigt ist. Als Kontaktperson kann nur eine Person benannt werden, die die höchsten Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt. Als Kontaktpersonen kommen demnach Notare, Notarkanzleien, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzleien, vereidigte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften usw. in Betracht. Der Name, die persönliche Identifikationsnummer oder Handelsregisternummer, die estnische Adresse und die E-Mail-Adresse der Kontaktperson müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Wird keine Kontaktperson benannt oder werden die erforderlichen Kontaktdaten dem Handelsregister nicht vorgelegt, kann das zur Löschung der Gesellschaft führen.

Die Möglichkeit, eine Gesellschaft aus dem Ausland zu leiten, zusammen mit weiteren innovativen Möglichkeiten wie die E-Residenz und der elektronische Zugang zu diversen staatlichen Dienstleistungen macht Estland attraktiv für internationale Geschäfte.

Diese Änderungen betreffen nicht im Finanzbereich tätige Gesellschaften, da diese strengeren Anforderungen unterliegen und nicht aus dem Ausland geführt werden können.

Quelle: www.just.ee; www.riigiteataja.ee

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