Estland: Gesetzesänderungen zum Jahresanfang

Änderung von Steuergesetzen macht Estland ein noch attraktiveres Investierungsland.

Estland ist als digitaler Vorreiterstaat sehr unternehmerfreundlich; in die gleiche Richtung geht es dieses Jahr auch weiter. Wir referieren hier die wesentlichsten Gesetzesänderungen im Steuerrecht dazu, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Das wichtigste Ziel dieser Änderungen ist die Lösung von Inkongruenzen.
Unter Inkongruenzen versteht man im Steuerrecht Unterschiede zwischen der Qualifizierung von Finanzinstrumenten, Zahlungen und Einheiten in verschiedenen Ländern oder der Zurechnung derselben an verschiedene Betriebsstätten. Im Grunde werden durch die Änderungen die Grundsätze der Vermeidung von Doppelbesteuerungen verstärkt.

Besteuerung von hybriden Inkongruenzen
Mit der Gesetzänderung werden verschiedene Besteuerungsinkongruenzen, auch solche im Verhältnis zu Drittländern, gelöst. Dadurch wird die EU-Richtlinie 2017/952 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern in estnisches Recht umgesetzt und eine doppelte Besteuerung vermieden.

Estland ist weiterhin ein Land ohne Körperschaftsteuer
Versteuert werden nur ausgezahlte Gewinne mit bis zu 20%. Einkommensteuerfrei sind nun auch aus dem Ausland kommende Dividenden, wenn die Einkommensteuer im Ausland bereits einbehalten oder die Einkommensteuer darauf auf der Grundlage des Gewinnanteils schon gezahlt wurde.

Neu im Gesetz: Einkommensteuer beim „Auswandern“
Unternehmer, die ihre in Estland gelegene Betriebstätte in ein anderes Land verlegen möchten, zahlen Einkommensteuer auf deren Marktwert. Diese Situation war bislang ungeklärt und führte zu Problemen bei der Verlagerung.

Änderung im Mehrwertsteuergesetz
Die Vorschriften für die Besteuerung grenzüberschreitender Lieferungen von Waren wurden vereinfacht. Dies gilt für on-demand Vorräte, d. h. Waren, die bis zum Abverkauf in ein Lager in einem anderen Mitgliedstaat verbracht werden, sofern eine entsprechende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.
Nach dem vereinfachten Verfahren entsteht für ein Unternehmen keine Steuer- oder Meldepflicht, wenn eine Nachfragereserve in einen anderen Mitgliedstaat verlagert wird. Die Steuer wird erst fällig, wenn die Ware an den Käufer verkauft wird.

Dieser Überblick beinhaltet nur die wesentlichen Änderungen im Steuerbereich in Estland, die Anfang 2020 in Kraft getreten sind.

 

 

Quelle: Einkommensteuergesetz, Mehrwertsteuergesetz, Staatsanzeiger, Finanzministerium

 

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