Erhöhung der Verpflegungspauschalen

Slowakei: Mit Maßnahme Nr. 296/2014 Slg. wird ab dem 1. November 2014 der Wert der Verpflegungspauschalen für Arbeitnehmer bei Dienstreisen erhöht.

 

Mit Maßnahme Nr. 296/2014 Slg. wird ab dem 1. November 2014 der Wert der Verpflegungspauschalen für Arbeitnehmer bei Dienstreisen erhöht.

 

Verpflegungspauschalen nach Erhöhung         

Dauer der Dienstreise                Verpflegungspauschale

5-12 Stunden 4.20 EUR
12-18 Stunden 6.30 EUR
mehr als 18 Stunden 9.80 EUR

Zusammen mit den Verpflegungspauschalen wird auch der Mindestwert der Essensmarken von 3.00 EUR auf 3.15 EUR erhöht. Arbeitgeber können von den Steuern höchstens 2.31 EUR als Beitrag für die Verpflegung der Arbeitnehmer (Essensmarke) absetzen.

 

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