Sie leben als Expat in der Slowakei? Haben Sie jemals über das slowakische Erbrecht nachgedacht? Falls nein, sollten Sie dies dringend einmal überlegen.
Ohne den Teufel direkt an die Wand malen zu wollen, sollten Sie sich trotz bester Gesundheit zumindest einmal kurz überlegen, was im Falle Ihres Ablebens geschehen würde. Das slowakische Erbrecht ist schneller zuständig als Sie möglicherweise ahnen. Denn ohne anders lautendes Testament ist grundsätzlich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt das ausschlaggebende Argument für die Bestimmung des anwendbaren Rechts.
Der gewöhnliche Aufenthalt bestimmt sich nach Kriterien, wie bspw. Die körperliche Anwesenheit in einem Mitgliedstaat, Integration in soziales und familiäres Umfeld, Staatsangehörigkeit und Regelmäßigkeit bzw. Umstände für den Aufenthalt.
Gerne geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Situation und begleiten Sie bei der Erstellung der gewünschten Vorsorge für Ihre Liebsten.