Der gesetzgeberische Prozess steht noch am Anfang. Wir stellen hier die Grundzüge des neuen Gesetzes vor, mit dem das Institut der Sammelklage in Tschechien eingeführt werden soll.
Wir hatten bereits in der Dezemberausgabe unseres JOURNALS darauf hingewiesen, dass langsam aber sicher eine gesetzliche Grundlage für Sammelklagen in der Tschechischen Republik im Entstehen begriffen ist. Mit ihr würde der Zivilprozess um völlig neue Institute bereichert, mit denen weder die hiesigen Gerichte noch die hiesigen Streitparteien vertraut sind.
Der aus insgesamt 167 Paragraphen bestehende Entwurf liegt mittlerweile zur ersten Lesung in der Abgeordnetenkammer auf, weshalb wir es an der Zeit finden, Ihnen die Grundrisse der neuen Regelung vorzustellen.
Ein Verfahren über eine Sammelklage ist ein zivilrechtliches (also nie ein verwaltungs- oder strafrechtliches) Verfahren, in dessen Rahmen Streitigkeiten wg. der Rechte mehrerer Personen verhandelt und entschieden werden, die denselben Tatbestand oder dieselbe Rechtsgrundlage gemeinsam haben. Die Grundlage hierfür ist die Sammelklage, die im ausländischen Recht als Class Action oder Gruppenklage bekannt ist.
Im Sammelverfahren sollen Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und Verbrauchern entschieden werden. Von daher beschränkt sich der Gesetzesentwurf auf die Beitreibung von Ansprüchen, die die Rechte von Verbrauchern als Endkunden betreffen und sich aus sog. B2C-Beziehungen („Business-to-consumer“) ergeben. Zumindest anfänglich wird der Anwendungsbereich des Gesetzes sehr eng gezogen sein; momentan ist noch offen, ob er nach dem Vorbild bestimmter ausländischer Rechtsordnungen künftig auch auf B2B-Streitigkeiten (unter Unternehmen untereinander) erweitert werden wird.
Vorgesehen sind sowohl eine Opt-In-Variante als auch eine Opt-Out-Variante der Sammelklage. Die Opt-In-Variante ist der vom Gesetzesentwurf bevorzugte Standard.
Der Entwurf des Gesetzes über die Sammelklage hat seine Befürworter und Gegner. Wir rechnen mit einer stürmischen Diskussion unter den Abgeordneten, und gehen deshalb auch davon aus, dass der Wortlaut des Entwurfs noch allerlei Änderungen unterzogen wird. Wir werden Sie in einer der künftigen Ausgaben des bnt-Journals über die weitere Entwicklung informieren.
Quelle:
Parlamentsdrucksache 775, einsehbar online unter: https://www.psp.cz/sqw/historie.sqw?o=8&t=775