Lettland: Der Kampf des Parlaments und der Gerichte gegen missbräuchliche Vertragsstrafen kennzeichnete das Jahr 2013, im Folgenden behandeln wir kurz diesbezüglich wichtigsten Problemlösungen.
Die Zivilgesetznovelle ist eine von den Ergebnissen dieses Kampfs gegen missbräuchliche Vertragsstrafen. Die neuen Regeln sind auch auf die Verträge, die vor dem 1. Januar 2014 eingegangen sind, anwendbar, wenn diese ohne gerichtliche Streitigkeiten nach dem 1. Januar 2015 fortgesetzt werden.
Die neuen Gesetzesvorschriften unterscheiden zwischen den folgenden zwei Vertragsstrafen: für die Nichtleistung einer vertraglichen Verpflichtung oder Schlechtleistung einer solchen, darunter auch Leistungsverzögerungen. Für den Fall der absoluten Nichtleistung dürfen die Parteien nicht die Vertragsstrafe als mehrfacheren oder zunehmenden Zahlungen vereinbaren. Darüber hinaus darf die Vertragsstrafe für absolute Nichtleistung nur in dem Umfang, in dem sie den entstandenen Schaden überschreitet, gefordert werden, es sei denn, die Parten haben die Schadenersatzforderung ausgeschlossen.
Die zweite Art der Vertragsstrafe kann in Form mehrfacher oder zunehmender Zahlungen in den Vertrag aufgenommen werden. Jedoch ist der Gesamtbetrag dieser Vertragsstrafe auf 10 % der Hauptforderung beschränkt. Zudem ist der Gläubiger berechtigt, die Vertragsstrafe für die Schlechtleistung oder Verzögerung nur in dem Teil, der die entstandenen Zinsen übersteigt, zu beanspruchen.
Im Weiteren hat das Oberste Gericht die Leitlinien für die Streitigkeitsbelegung bezüglich der missbräuchlichen Vertragsstrafen festgelegt. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass laut der oben geschilderten Neuregelung das Gericht berechtigt ist, die Vertragsstrafe vom Amts wegen zu reduzieren, auch ohne Beantragung seitens der Parteien. Nachfolgend die ausgewählten Beschlüsse des Obersten Gerichts über die gerichtliche Praxis:
Manche Verträge, beispielsweise Arbeitsverträge, dürfen nicht die Pflicht des Arbeitnehmers, die Strafe zu zahlen, enthalten. (Ausnahmen vorenthalten). Desweiteren sollen die Gerichte aktiver von den Gesetzvorschriften über die missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen Gebrauch machen.
Schließlich sind die ordentlichen Gerichte dazu aufgerufen, die Verhältnismäßigkeit der Vertragsstrafe und anderen rechtlichen Folgen der Nicht-Leistung materieller Art; bereits durch den Schuldner vorgenommenen Zinszahlungen; die Rentabilität der Investitionen im relevanten Tätigkeitsbereich; mögliche Verstöße gegen Treu und Glauben in den Beziehungen der Unternehmer untereinander usw., zu prüfen.
Source: Gesetznovelle vom 20. Juni 2013; Zusammensetzung der Rechtsprechung des Obersten Gerichts von 2013
Autor: Julija Kolomijceva
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