Breite Liberalisierung und zurück zu staatlichen Krankenhausapotheken

Verkauf von Arzneimitteln: Projekt Litauen 2018

Nicht wenige kritische Diskussionen finden sich zurzeit in der litauischen Presse über die Vor- und Nachteile geplanter Änderungen des litauischen Pharmaziegesetzes, die drei grundlegende „Neuheiten“ vorsehen. Bestimmte rezeptfreie Arzneimittel sollen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen; rezeptpflichtige Arzneimittel sollen auch über den Versandhandel bestellt werden dürfen; private oder staatliche Gesundheitseinrichtungen sollen wieder ihre eigenen Apotheken betreiben dürfen. Letzteres war bis jetzt nur stationäre Krankenhausleistungen anbietenden Einrichtungen vorbehalten.

Gründe für die Liberalisierung des Einzelhandels mit Arzneimitteln sind laut Gesundheitsministerium die hohen Kosten für Verbraucher bei Arzneimitteln, der erschwerte Zugang für die Landbevölkerung und die Ausstellung elektronischer Rezepte. Als Hauptgrund für die Wiedereinführung von eigenen Apotheken in Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen, wird die fehlende Möglichkeit dieser mit Hilfe eigener Strukturen den großen Bedarf an Arzneimitteln bei immer wachsendem Dienstleistungsangebot sicher abzudecken, angeführt.

Stimmt das litauische Parlament dem Gesetzesentwurf zu, so könnten Einzelhandelsunternehmen ohne Apothekenlizenz bestimmte rezeptfreie Arzneimittel verkaufen. Um dieses Recht zu erhalten, müssten sie unter anderem Räumlichkeiten mit einer Genehmigung für den Verkauf von Lebensmitteln besitzen und dürften sich nicht in einer Wirtschaft, einem Kulturzentrum, einem Internetcafe, Wohnraum oder Bildungseinrichtungen befinden. Das Unternehmen, sein Geschäftsführer und andere Mitarbeiter dürften nicht wegen Verstößen gegen Arzneimittelvorschriften auffällig geworden sein. Es dürften keine Verkaufsautomaten verwendet und keine Beratung vorgenommen werden. Auf Preisetiketten dürften keine verminderten Preise aufgeführt werden. Der Verkauf würde sich auf solche rezeptfreien Arzneimittel beschränken, welche in einer entsprechenden Liste aufgeführt sind und weiteren Anforderungen entsprechen.

Gesundheitseinrichtungen dürften ihre eigenen Apotheken betreiben, wenn diese für die Versorgung der eigenen Einrichtung bestimmt ist oder aber Patienten in Tageskliniken mit für diesen Tag notwendigen erstattungsfähigen Arzneimitteln gleich vor Ort versorgt werden sollen.

Per Internet dürften in Zukunft auch rezeptpflichtige Arzneimittel bestellt werden, bei denen es sich nicht um Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe handelt, wenn ein elektronisches Rezept ausgestellt worden ist.

 

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