Aussetzung von Sanktionen durch die USA

Weißrussland: Sanktionen gegen weißrussische Unternehmen werden durch die USA ausgesetzt.

Das Schatzamt der USA hat am 29. Oktober 2015 mit einer sogenannten „generellen Lizenz“ das Sanktionsregime gegen Weißrussland gelockert:

So sind ab dem 30. Oktober 2015 wieder Geschäfte mit den nachstehend aufgeführten belarussischen Unternehmen erlaubt, die bisher durch die Entscheidung Nr. 13405 verboten waren:

1) Einheitsunternehmen „Belarussisches Erdölhandelshaus“,
2) Konzern „Belneftekhim“,
3) Belneftekhim USA, Inc.,
4) Offene Aktiengesellschaft „Belshina“,
5) Offene Aktiengesellschaft „Grodno Azot“,
6) Offene Aktiengesellschaft „Grodno Khimwolokno“,
7) Offene Aktiengesellschaft „Lakokraska“,
8) Offene Aktiengesellschaft „Naftan“,
9) Offene Aktiengesellschaft „Polozk Steklowolokno“.

Die Aufhebung der Sanktionen ist befristet und gilt zunächst bis zum 30. April 2016.

Gleichwohl ist darauf zu achten, dass die Pflicht besteht, die zuständige Stelle in den USA über Geschäfte mit den vorstehenden Handelspartnern in Belarus, deren (kombinierter) Wert 10.000 US-Dollar übersteigt, zu notifizieren.

Quelle: Generelle Lizenz Nummer 2 des Schatzamtes der USA vom 29. Oktober 2015.

 

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