Änderungen des Gesetzes über vereidigte Übersetzer

Estland: Geänderte Vorschriften für die Tätigkeit der vereidigten Übersetzer und das Genehmigungsverfahren der Übersetzungen

Geänderte Vorschriften für die Tätigkeit der vereidigten Übersetzer und das Genehmigungsverfahren der Übersetzungen

In Estland traten am 1. Januar 2014 wesentliche Änderungen des Gesetzes über vereidigte Übersetzer in Kraft.

Verschiedene Dokumente müssen bereits jetzt für ihre Verwendung in Estland amtlich ins Estnische übersetzt werden, z. B. Vollmachten sowie Registerauszüge und Satzungen von Gesellschaften, die dem Handelsregister, Banken, dem Finanzamt oder Notaren vorgelegt werden sollen. Die Änderungen betreffen also in der Praxis alle ausländischen Gesellschaften, die in Estland eine Filiale oder Tochtergesellschaft haben.

Bis jetzt konnten Übersetzungen von jedem Übersetzer geliefert werden, dessen Unterschrift ein Notar beglaubigte. Notare mussten sich vor der Beglaubigung davon überzeugen, dass der Übersetzer die jeweilige Sprache hinreichend beherrschte, eine inhaltliche Kontrolle der Übersetzung fand nicht statt. Nun wird die Lage geändert: die Zuverlässigkeit der Übersetzungen soll erhöht und die inhaltliche Richtigkeit und Qualität der Übersetzungen sichergestellt werden.

Vereidigte Übersetzer üben einen freien Beruf aus. Sie beglaubigen Abschriften und Auszüge von Dokumenten und beraten Kunden im Rahmen der Übersetzung – z. B. ob ein Dokument für die Verwendung im Ausland eine Apostille tragen oder legalisiert werden muss. Vereidigte Übersetzer sind für die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung verantwortlich und sichern die Zuverlässigkeit der Übersetzung zu.

Nach dem Ende der Übergangsperiode werden nur noch Übersetzungen von vereidigten Übersetzern amtlich anerkannt. Eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer entspricht demnach einer beglaubigten Übersetzung, d.h. alle Dokumente, die nach dem ausländischen oder estnischen Recht eine offizielle bzw. beglaubigte Übersetzung benötigen, werden in Estland in Zukunft nur von vereidigten Übersetzern übersetzt. Die Rechte und Befugnisse ausländischer Übersetzer bleiben unberührt.

Diese Vorschriften treten in der Sprachrichtung Estnisch – Fremdsprache ab dem 1. Januar 2015 in Kraft; in der Sprachrichtung Fremdsprache – Estnisch ab dem 1. Januar 2020. Der Übersetzungsmarkt wird sich bereits in der Übergangszeit ändern – die Anzahl der vereidigten Übersetzer in Estland muss steigen, um der wachsenden Nachfrage nach vereidigten Übersetzungen Rechnung zu tragen. Momentan gibt es in Estland 29 vereidigte Übersetzer für 8 Sprachen.

Unter Anderem ist ein Anstieg der Preise für Übersetzungen zu erwarten, da die Vergütung der vereidigten Übersetzer frei vereinbart wird.

Quelle: Staatsanzeiger, RT I, 23.12.2013,1

Hanna Pahk
 
 
 
 
Ansprechpartner in Tallinn
Hanna Pahk
Tel.: +372 667 6240
 
 

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