ADR-Verfahren für Verbraucher eingeführt

Czech Republic: Die Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen werden vor vier Ämtern oder einem betrauten Subjekt durchgeführt.

Trotz des „Registers über die Bonität und die Vertrauenswürdigkeit von Verbrauchern“ bringt die Novelle des Verbraucherschutzgesetzes (Nr. 378/2015 Slg.) mit der Einführung von ADR-Verfahren auch einen klaren Fortschritt für Verbraucher. Ab dem Jahre 2016 sind für diese Verfahren die folgenden Ämter zuständig: für Streitigkeiten über Finanzdienstleistungen der Finanzombudsman (Finanční arbitr) – mit erweiterter Zuständigkeit, für Streitigkeiten im Bereich der Telekommunikation und Postdienstleistungen das Tschechische Telekommunikationsamt (Český telekomunikační úřad), für Streitigkeiten im Energiebereich (Strom, Fernwärme, Gas) die Energieregulierungsbehörde (Energetický regulační úřad) und für alle anderen Bereiche die Tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce – ČOI) oder ein anderes betrautes Subjekt. Dies können berufsständische Kammern sein, oder aber auch Individuen, die nach einer aufwändigen Prüfung in ein Verzeichnis beim Ministerium für Industrie und Handel aufgenommen werden.

Alle Unternehmer sind schon jetzt verpflichtet, die Verbraucher auf klare, verständliche und einfach zugängliche Art und Weise über die ADR-Verfahren und die zuständigen Stellen zu informieren, auch auf ihren Internetseiten (der neue § 14 des Verbraucherschutzgesetzes). Wenn eine Streitigkeit zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht gleich beigelegt werden kann, muss der Unternehmer auch schriftlich oder auf einem anderen Datenträger auf diese ADR-Verfahren und ADR-Stellen hinweisen (eine Sanktion für ein Unterlassen – außer Bußgelder, die dafür verhängt werden können – enthält die Novelle aber nicht).

Das Prinzip der ADR-Verfahren liegt darin, dass nur der Verbraucher ein solches Verfahren einleiten kann. Wenn das Amt oder das Subjekt zuständig ist, werden die Parteien zu Äußerungen aufgefordert, das Amt oder das Subjekt leitet dann das Verfahren und schlägt eine Lösung des Streits vor; darüber steht in der Novelle in den §§ 20n ff. allerdings sehr wenig (das soll in Verfahrensordnungen nach § 20x geregelt werden, wenigstens durch die ČOI; Einzelheiten ergeben sich aus den Nebengesetzten, d.h. dem Energie-, Telekommunikations- und Finanzombudsmangesetz). Das Verfahren ist kostenfrei, allerdings tragen beide Parteien ihre Kosten selbst (§ 20w).

Ein Mangel des Verfahrens ist die Zurückweisung bei Unzuständigkeit des Amts oder des Subjekts (§ 20q Abs. 2 Buchst. a); hier fehlt zum einen Frist für das Amt, innerhalb dies entschieden werden muss, und zum anderen gibt es keine automatische verbindliche Verweisung an das zuständige Amt.

Das Verfahren soll in 90 Tagen beendet werden. Es ist jedoch fraglich, ob das in schwierigeren Fällen möglich ist; ausnahmsweise kann die Frist um weitere 90 Tage verlängert werden (§ 20t Abs. 2). Das Verfahren kann vom Verbraucher jederzeit beendet werden, nicht aber vom Unternehmer. Allerdings können beide jederzeit die Frage zu Gericht bringen. Ein ADR-Verfahren endet durch eine schriftliche Vereinbarung, aber auch durch eine Erklärung des Verbrauchers über den Abbruch des Verfahrens, den Tod des Verbrauchers, den Ablauf der 90-tägigen Frist oder die Ablehnung des Antrags. Eine Kompetenz der ADR-Stellen, einen Streit durch eine Entscheidung zu beenden, fehlt.

Inwiefern die anderen Ämter Verfahrensregeln erlassen, ist derzeit unklar. Ein Manko der Regelung ist sicherlich das Fehlen jeglicher Entscheidungsmaximen der ADR-Stellen – dazu steht nichts in der Novelle, die Einzelheiten ergeben sich aber aus den speziellen Gesetzen, allerdings nur teilweise. Wie ohne klare Hinweise auf die eigentlichen Maßstäbe für die Vergleichsvorschläge die ADR-Verfahren funktionieren sollen, und dies innerhalb einer Frist von 90, höchstens aber 180 Tagen, bleibt abzuwarten.

Quelle: Novelle Nr. 378/2015 zum Verbraucherschutzgesetz (Ges. Nr. 634/1992 Slg.)

 

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