Abschaffung des sog. Superbruttogehalts in Tschechien könnte monatlich mehrere hundert bis tausend Kronen mehr im Geldbeutel von Arbeitnehmern bedeuten

Das tschechische Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, mit dem das sog. Superbruttogehalt abgeschafft wird. Damit bleibt Arbeitnehmern mehr Verdienst im Geldbeutel.

Das tschechische Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf in Vorbereitung, mit dem das sog. Superbruttogehalt abgeschafft und die Berechnung der Lohnsteuer geändert wird. Der Entwurf sieht die Einführung eines Lohnsteuersatzes von 15 % vor, der auf das Bruttogehalt angewandt werden soll. Ein zweiter, erhöhter Steuersatz i.H.v. 23 % soll an die Stelle des sog. Solidaritätszuschlags treten. Der Entwurf wird auf Kabinettsebene und im Parlament im Verlaufe des Herbstes diskutiert werden. Die Neuregelung soll ab dem 1.1.2021 gelten.

Das „Superbruttogehalt“ ist das Bruttogehalt, angehoben um die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge auf Seiten des Arbeitgebers (in Höhe von 33,8 Prozent). Von diesem Arbeitgeberbrutto führen Arbeitnehmer derzeit Lohnsteuer in Höhe von 15 Prozent ab, sowie für Einkünfte ab 139 340 CZK / Monat einen Solidaritätszuschlag von 7 %. Ab dem Jahr 2021 soll nicht das Superbruttogehalt, sondern das Bruttogehalt als Lohnsteuerbemessungsgrundlage dienen. Die Aufhebung des Superbruttogehalts bedeutet einen finanziellen Vorteil für den Arbeitnehmer. Der Steuersatz als solcher bleibt unverändert bei 15 Prozent.

Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt mehr als das Vierfache des Durchschnittseinkommens beträgt (also mehr als 139 340 CZK), werden in Bezug auf die darüber hinaus gehenden Beträge mit 23 Prozent besteuert. Die Reduzierung der Bemessungsgrundlage führt zu einer Erhöhung des Nettolohns. Wer durchschnittlich 30 000 Kronen verdient, findet 1 521 Kronen mehr im Geldbeutel.

Quelle:
Online-Informationen des tschechischen Finanzministeriums

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