UBO Update: Litauisches Transparenzregister mit zwei Jahren Verzug freigeschaltet. Was gilt es zu beachten?

Am 1. Januar 2022 wurde mit 2 Jahren Verspätung ein erster Teil des litauischen Transparenzregisters freigeschaltet. Zunächst können und müssen litauische Gesellschaften, die ausschließlich natürliche Personen als Gesellschafter haben, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an dieses melden. Voraussichtlich im Mai 2022 können dann auch litauische Gesellschaften, welche juristische Personen als Gesellschafter haben, ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden.

Dem folgend müssen jetzt alle in Litauen ansässigen juristischen Personen, deren Begünstigte natürliche Personen sind, die sie direkt kontrollieren, genaue Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer nicht nur erhalten, aktualisieren und speichern, sondern auch an das Transparenzregister weiterleiten. Die Leiter der juristischen Personen sind für die Umsetzung oder Durchsetzung dieser Verpflichtung verantwortlich. Neben der Pflicht zur Meldung und den damit verbundenen empfindlichen Sanktionen bei Nichtmeldung hat die Eintragung in das Transparenzregister aber auch einige Vorteile für Unternehmen.

Seit einiger Zeit führen litauische Geschäftsbanken vermehrt anlasslose Geldwäscheprüfungen durch. Dabei verlangen sie meist äußerst umfangreiche und nicht immer einheitliche Dokumente zum Nachweis des wirtschaftlichen Eigentümers. Die Verfahren sind aufwendig und langwierig – nicht selten führen sie zur vorübergehenden Sperrung von Konten. Nach Eintragung der Gesellschaft in das Transparenzregister wäre das Risiko solcher Prüfungen stark reduziert, weil die Banken dann lediglich auf das Transparenzregister vertrauen müssten.

Wer gilt als wirtschaftlicher Eigentümer?

  • Eine natürliche Person, die 25 % plus eine Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25 % an der Gesellschaft hält (direkte Beteiligung).
  • Natürliche Person(en), die ein oder mehrere Unternehmen kontrolliert, die 25 % plus eine Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25 % an der Gesellschaft halten (indirekte Beteiligung).
  • Eine natürliche Person, die eine juristische Person direkt oder indirekt im Eigentum hat oder verwaltet, entweder durch einen ausreichenden Prozentsatz der Anteile oder Stimmrechte an dieser juristischen Person oder auch durch Inhaberaktienbesitz. Eine Ausnahme hiervon gilt für Aktiengesellschaften, deren Wertpapiere an geregelten Märkten gehandelt werden; welche Offenlegungspflichten unterliegen, die mit dem Recht der EU vereinbar sind oder gleichwertigen internationalen Normen unterliegen. Des Weiteren zählt hierunter eine natürliche Person, welche die juristische Person auf andere Weise kontrolliert:
    • durch die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft;
    • durch das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans der Gesellschaft zu bestellen oder abzuberufen und gleichzeitige Stellung als Aktionär dieser Gesellschaft;
    • durch das Recht, aufgrund eines mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages oder einer Bestimmung in der Satzung der Gesellschaft einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben.
  • Eine natürliche Person, die die Position eines leitenden Angestellten innehat, gilt als wirtschaftlicher Eigentümer, wenn der wirtschaftliche Eigentümer anhand dieser Kriterien nicht ermittelt wird oder wenn Zweifel bestehen, dass die identifizierte Person der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer ist.

Welche Informationen sollten erfasst werden?

  • Vorname, Nachname;
  • Geburtsdatum;
  • Personenkennziffer;
  • der Staat, der das Ausweispapier ausgestellt hat;
  • Wohnort;
  • gehaltene Eigentumsrechte und deren Umfang (die Anzahl der Aktien in Prozent und die Anzahl der Stimmrechte in Prozent) oder andere Kontrollrechte (z.B. ist die betreffende Person der Vorsitzende des Verwaltungsrats, ein Verwaltungsratsmitglied, Direktor, Senior Manager, übt andere Funktionen aus, zuzüglich der Anzahl der übertragenen Stimmrechte in Prozent).

An wen und wann sollten Informationen über wirtschaftliche Eigentümer gemeldet werden?

Die über die wirtschaftlichen Eigentümer gesammelten Informationen müssen im Unternehmen gespeichert und dem Administrator des Informationssystems der Teilnehmer an juristischen Personen (JADIS) gemeldet werden. Hierfür wurde eine neue Rubrik im System eingerichtet. Gerne können wir Sie bei der Registrierung und der Einreichung der erforderlichen Dokumente unterstützen.

Welche Sanktionen werden verhängt?

  • Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt zu einer Geldstrafe von 500 bis 1.800 EUR für verantwortliche Personen und von 2.000 bis 3.500 EUR für Leiter von juristischen Personen.
  • Wiederholte Verstöße führen zu einer Geldstrafe von EUR 1.500 bis EUR 5.200 für Verantwortliche und von EUR 3.500 bis EUR 5.800 für Leiter von juristischen Personen.
  • Obwohl juristischen Personen keine direkte Haftung auferlegt wird, ist zu beachten, dass, wenn der Leiter einer juristischen Person oder einer anderen verantwortlichen Person wegen dieser Straftaten mit einer Geldstrafe von mindestens 1 500 EUR belegt wird, die betreffende juristische Person für einen Zeitraum von einem Jahr auf eine öffentliche Liste unzuverlässiger Steuerzahler gesetzt wird. Die Aufnahme in die Liste ist ein Grund für die Streichung eines Lieferanten aus einem öffentlichen Vergabeverfahren.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns immer gern.

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