Online GmbH-Gründung in Deutschland ab 01. August 2022 möglich

Zum 01. August 2022 wird in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, GmbHs online ohne Notarbesuch vor Ort zu gründen

Deutschland:

Das Gesetz, welches im Rahmen der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie erlassen wurde, enthält eine Reihe von Neuerungen im Bereich des digitalen Rechtswesens.

Insbesondere werden zur Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen.

Ferner soll die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare ermöglicht werden, wodurch auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können.

Auch erfolgt eine Umstellung der Registerprotale und der Abruf von Registerdaten wird vereinfacht. Daneben wird der grenzüberschreitende Informationsaustausch über Zweigniederlassungen in anderen EU-Staaten verbessert und insbesondere die Eintragung von Zweigniederlassungen vereinfacht.

Zunächst bleibt die Möglichkeit zur online Gründung jedoch sog. Bargründungen, bei denen das Stammkapital in Geld aufgebracht wird, vorbehalten. Erst zum 01.08.2023 solle dann der Anwendungsbereich erweitert, und auch Sachgründungen, bei denen das Stammkapital z.B. durch Gegenstände aufgebracht wird, umfassen.

Ab nächstem Jahr wird zudem die Beschlussfassung im Gesellschafterkreis weiter vereinfacht. Auch wenn einfache Beschlüsse schon bislang in Videokonferenzen oder per E-Mail teils möglich waren, mussten Beschlüsse, welche die Satzung der Gesellschaft ändern sollten in Präsenz notariell beurkundet werden.

Ab dem 1. August 2023 können dann auch – einstimmig zu fassende – satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse online beurkundet werden. Dies gilt auch für Kapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen sowie die dazugehörigen Übernahmeerklärungen.

Wir gehen davon aus, dass diese Neuerungen gerade für unsere im Ausland ansässigen Mandanten – sofern die jeweils notwendigen digitalen Identifizierungsmöglichkeiten gegeben sind – durch die dadurch gewonnene Flexibilität eine erhebliche Erleichterung darstellen wird und die Prozesse rund um Gesellschaftsgründungen in Deutschland weiter beschleunigen wird.

Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

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