Neues Gesetz zum Rückkauf von Aktien in Lettland verabschiedet

Seit dem 3. Mai 2022 ist ein neues Aktienrückkaufgesetz mit zahlreichen Änderungen in Kraft.

Das Gesetz wurde auf Initiative des Finanzministeriums und der Finanz- und Kapitalmarktkommission (FKMK) entwickelt, um den Schutz der Rechte von Minderheitsaktionären zu verbessern. Gleichzeitig zielte der Gesetzesentwurf darauf ab, die derzeitige Regelung des Finanzmarktgesetzes zu Aktienrückkaufangeboten zu überarbeiten und verständlicher zu gestalten sowie Unstimmigkeiten mit der Richtlinie 2004/25/EG zu Übernahmeangeboten zu beseitigen. Zu diesem Zweck wurde die Stellungnahme des FKMK und der lettischen Industrie- und Handelskammer zu dem Gesetzentwurf eingeholt.

Infolgedessen zielt das verabschiedete Gesetz darauf ab, die Interessen der Aktionäre im Zusammenhang mit einem Aktienrückkaufangebot oder einem Antrag auf Rückkauf von Aktien einer Aktiengesellschaft, deren Aktien an einem geregelten Markt notiert sind, zu schützen und die Überwachung von Aktienrückkäufen sicherzustellen.

Das Gesetz beseitigt u. a. Unzulänglichkeiten, die mit der Anwendung des derzeitigen Rechtsrahmens verbunden sind. Es legt ferner die Anzahl der Stimmrechte für ein Pflichtangebot und das Verfahren für den Erhalt einer Genehmigung von FKMK fest. Weitere Änderungen sind: das Gesetz; ändert und klärt Ausnahmen von der Abgabe eines Pflichtangebots; es ändert und klärt Beschränkungen für den Fall der Nichtabgabe eines Pflichtangebots (einschließlich der Abgabe eines Angebots); es sieht ein Verfahren zur Bestimmung einer verantwortlichen Person für die Unterbreitung des Angebots vor; es präzisiert die im Rahmen des Angebots zu veräußernden Aktien; es definiert den größtmöglichen Kreis von Aktionären, die berechtigt sind, sich auf das Angebot zu beziehen; es legt die Frist und das Verfahren für die Unterbreitung des Angebots fest; es legt eine Verpflichtung zur Unterbreitung des Angebots vor der Reorganisation einer Gesellschaft fest, in deren Folge alle Aktien vom geregelten Markt ausgeschlossen werden; es vereinfacht und präzisiert die Verfahren für den Ausschluss von Aktien vom geregelten Markt.

Darüber hinaus berührt das Gesetz viele verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung für Aktien, dem freiwilligen Aktienrückkaufangebot, dem konkurrierenden Angebot, dem Verbot der Störung des Angebots, der Befreiung des Angebots vom Verkauf von Aktien und Stimmrechtsbeschränkungen, dem Verfahren für die Abgabe eines Angebots, dem endgültigen Aktienrückkauf, dem Antrag des Aktionärs an die beherrschende Person auf Rückkauf von Aktien, dem Antrag des Aktionärs an die Gesellschaft auf Rückkauf von Aktien, wenn die Aktionärsversammlung beschließt, die Aktien vom geregelten Markt auszuschließen und in das multilaterale Handelssystem einzubeziehen, und dem Antrag des Aktionärs an die Gesellschaft auf Rückkauf von Aktien, wenn die Aktien zwangsweise vom geregelten Markt ausgeschlossen werden.

Quelle: Aktienrückkaufgesetz, verabschiedet am 31. März 2022.

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