Litauen: neue Beschränkungen für Barzahlungen

Jüngste Gesetzesänderungen verbieten in Litauen Barzahlungen von mehr als EUR 5 000.

Am 1. November 2022 trat ein Paket von gesetzlichen Maßnahmen in Kraft, die Barzahlungen in Litauen einschränken. Zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und der Geldwäsche sowie zur Verringerung der Umsatzsteuerlücke in Litauen sieht das Gesetz über Beschränkungen des Bargeldverkehrs ein Verbot von Bargeldzahlungen von mehr als EUR 5 000 oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung vor. Den Parteien eines Geschäfts ist es zudem untersagt, das Geschäft aufzuteilen, wenn dadurch die Anwendung dieser Barzahlungsbeschränkung umgangen würde.

Vor der Verabschiedung dieses Gesetzes sah das Zivilgesetzbuch der Republik Litauen gesonderte Beschränkungen für Bahrzahlungen vor, z.B. wenn ein Darlehensbetrag EUR 3 000 übersteigt und das Geschäft in bar abgewickelt wird. In diesen Fällen muss der Darlehensvertrag in notarieller Form abgeschlossen werden. Die im neuen Gesetz vorgesehene Beschränkung gilt jedoch für grundsätzlich alle Transaktionen mit Barausgleich.

Das Gesetz sieht Ausnahme für Barzahlungen in folgenden Fällen vor:
1. andere Gesetze erlauben es;
2. Abrechnungen oder Zahlungen werden über Zahlungsdienstleister abgewickelt und die Identifizierung der Kunden ist gewährleistet;
3. eine Barzahlung nicht möglich ist, weil die Zahlungsdienstleister am Ort dieser Abrechnungen oder Zahlungen nicht die erforderlichen Dienstleistungen erbringen kann und die Transaktion sofort abgewickelt werden muss. In solchen Fällen ist die Person, welche die Zahlung erhält, verpflichtet, die staatliche Steueraufsichtsbehörde innerhalb von 10 Tagen über die Transaktion zu informieren und dabei Angaben zu den Umständen zu machen, welche die bargeldlose Zahlung verhindert haben, sowie die Identität der an der Transaktion beteiligten Parteien zu nennen.

Die Nichteinhaltung oder nicht ordnungsgemäße Einhaltung der im Gesetz über die Beschränkung des Barausgleichs festgelegten Anforderungen führt nicht zur Nichtigkeit des Geschäfts, sondern kann dazu führen, dass die an dem Geschäft beteiligten Parteien nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen werden. Je nach Ausmaß und Wiederholung des Verstoßes können Personen, die sich nicht an die Beschränkungen für den Barausgleich halten, mit Geldbußen zwischen EUR 100 und EUR 4 000 belegt werden. Darüber hinaus kann das Recht auf Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen eingeschränkt werden.

Obwohl die Daten der Bank von Litauen zeigen, dass 97 % aller Zahlungen in Litauen unter EUR 5 000 liegen, können die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Beschränkung der Bargeldabwicklung und ihre tatsächlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Einwohner erst im kommenden Jahr beurteilt werden.

Quelle: Gesetz der Republik Litauen zur Beschränkung des Bargeldausgleichs, TAR, 2022-07-07, Nr. 14903

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