Deutsches Transparenzregister – Übergangsfrist läuft Ende Juni ab

In Deutschland tätige Gesellschaften müssen ihre Eintragung bis 30. Juni 2022 vornehmen.

Bereits im August 2021 wurde das Transparenzregister zu einem Vollregister aufgewertet. In der Konsequenz sind fast alle Rechtseinheiten in Deutschland verpflichtet, sich und ihre Wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu registrieren.
Bis Juli 2021 waren solche Rechtseinheiten von der Registrierungspflicht befreit, deren Wirtschaftlich Berechtigte sich aus anderen öffentlichen Registern – insbesondere dem Handelsregister – ergaben. Diese Ausnahme wurde jedoch gestrichen, sodass nunmehr fast alle Gesellschaften verpflichtet sind, sich – zusätzlich zu ihrer etwaigen Registrierung im Handelsregister – auch im Transparenzregister zu registrieren.
Die Übergangsfrist dafür läuft zum 30. Juni 2022 ab. Wer sich erst danach registriert, dem drohen Bußgelder.
Die Verpflichtung trifft

  • Juristische Personen
  • Eingetragene Personengesellschaften
  • Ausländische Rechtseinheiten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.

Die an das Transparenzregister übermittelten Informationen müssen laufend aktualisiert werden, sobald sich Änderungen z.B. bei den Beteiligungsverhältnissen der Wirtschaftlich Berechtigten ergeben.
Falls Sie Ihre Registrierung noch nicht durchgeführt haben und Unterstützung dabei benötigen, oder falls Sie ergänzende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Geldwäschegesetz

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