Belarus: Neuerungen für die Tätigkeit von Repräsentanzen ausländischer Organisationen

Die Genehmigung zur Eröffnung einer Repräsentanz einer ausländischen Organisation wird nun auf unbestimmte Zeit erteilt.

Seit dem 27. März 2022 werden Genehmigungen zur Eröffnung von Repräsentanzbüros ausländischer Organisationen in Belarus ebenso wie Verlängerungen auf unbestimmte Zeit erteilt. Zuvor wurden Genehmigungen nur für maximal drei Jahre erteilt. Diese Gültigkeitsdauer konnte dann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Zugleich gelten nun vor dem 27. März 2022 erteilte Genehmigungen zur Eröffnung von Repräsentanzbüros einer ausländischen Organisation wie auch deren Verlängerungen automatisch als unbefristet erteilt.

Die Zuständigkeit liegt inzwischen beim Justizministerium (zuvor war das Außenministerium zuständig), das die organisatorische und methodische Sicherung und Koordination der Tätigkeit der Exekutivkomitees und der Verwaltung des Industrieparks „Great Stone“ bei der Genehmigungserteilung sowie bei der Beendigung der Tätigkeit von Repräsentanzbüros sicherstellt.

Geändert wurde auch der Umfang der für die Eröffnung von Repräsentanzbüros einzureichenden Dokumente. Der legalisierte bzw. apostillierte Auszug aus dem Handelsregister des Landes in dem die ausländische Organisation ansässig ist darf jetzt sechs Monate (zuvor – drei Monate) alt sein. Künftig dürfen nicht nur notariell beglaubigte Vollmachten für den Leiter der Repräsentanz einer ausländischen Organisation im Original sondern auch als notariell beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Neu sind auch die Zuständigkeiten für die Anfechtung von Verwaltungsbescheiden, die die Tätigkeit von Repräsentanzen ausländischer Organisationen zum Gegenstand haben. Sie können nun unmittelbar vor Gericht angefochten werden.

Die Änderungen sind seit 27. März 2022 in Kraft.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 09.04.2022, 5/50110.

 

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