Einschränkung des Erwerbs von Agrarflächen: mit EU-Recht weiterhin unvereinbar

Auch nach der Reform des Landprivatisierungsgesetzes werden die Rechte von EU Bürgern beim Erwerb von Landflächen in Lettland weiterhin auf unzulässige Weise eingeschränkt. Dazu ist ein Artikel in der aktuellen Ausgabe der Rechtszeitschrift Agrar- und Umweltrecht 12/2017 von Mayr/Daniels/Klauberg (bnt Riga) erschienen.

Das Landprivatisierungsgesetz regelt den Neuerwerb von Landflächen durch Private. Gegenstand sind nicht nur landwirtschaftliche Flächen, sondern jede Art von Landflächen. Dabei entfallen infolge einer Gesetzesreform im Juli 2017 zwar einige in der bis dahin gültigen Gesetzesfassung enthaltenen Anforderungen an den Erwerber. Andererseits sind diverse neue Voraussetzungen eingeführt worden. So dürfen verbundene Rechtssubjekte nun nicht mehr als 4000 ha Land besitzen. Besonders weitgehend ist das neu kodifizierte Sprachenerfordernis.

In einem in der Dezemberausgabe der Rechtszeitschrift Agrar- und Umweltrecht erschienenen Artikel erläutern die Autoren Magdalena Mayr, Dr. Jan Benjamin Daniels sowie Theis Klauberg, warum das Gesetz auch in der reformierten Version nicht mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar ist.

Quelle: Agrar- und Umweltrecht 12/2017, S. 450

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