Neues Instrument soll für vorhersehbarere Entscheidungen in Sachen Schmerzensgeld sorgen

Der Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Verkehrsforschung eine neue Datenbank in Betrieb genommen, die Aufschluss gibt über Gerichtsentscheidungen in Sachen Schmerzensgeld – also dem für nichtmaterielle gesundheitliche Einbußen (Schmerzen und Einschränkung eines selbstbestimmten sozialen Lebens) zu leistenden Ersatz sowie nichtmaterielle Ansprüche Hinterbliebene bei der Tötung einer nahestehenden Person.

Das Konzept des Ersatzes für gesundheitliche Einbußen beruht auf dem vollumfänglichen Ausgleich der dem Geschädigten zugefügten nichtmateriellen gesundheitlichen Einbußen (körperliche Schmerzen und seelisches Leid) bzw. auf der Bestimmung der Höhe dieses Ersatzes nach Billigkeitserwägungen. Gemäß denselben Grundsätzen hat der Schädiger dem Geschädigten außerdem Ersatz für die erschwerte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu leisten, vorausgesetzt, die gesundheitliche Schädigung verstellt ihm die Aussichten auf eine bessere Zukunft. Allerdings schreibt das BGB-cz keine Hilfskriterien fest, anhand derer sich die Höhe des Schmerzensgelds bestimmen ließe.

Da der Grundsatz der Vorsehbarkeit von Entscheidungen in jedem Rechtsstaat gilt, wonach Rechtsfälle, die in wesentlichen Aspekten identisch sind, ähnlich entschieden werden müssen, und jede Abweichung von dieser Regel schlüssig zu begründen ist. Bereits 2014 erarbeitete der Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik deshalb in Zusammenarbeit mit juristischen und medizinischen Experten eine Methodik zur Entschädigung für nichtmaterielle Einbußen im Sinne des § 2958 BGB-cz, die von den allgemeinen Gerichten als Richtschnur bei der Festsetzung der Höhe des Schmerzensgelds herangezogen wird.

Die neu in Betrieb genommene Datenbank enthält detaillierte Informationen über Gerichtsentscheidungen, in denen Ansprüche auf den Ersatz für Schmerzen, Einschränkung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und den erlittenen Verlust einer nahestehenden Person zu lösen waren. Gegenwärtig umfasst die Datenbank Entscheidungen, die getroffen wurden, als noch das „alte“ Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft war; Entscheidungen nach neuem Recht werden aber ergänzend eingepflegt.

Sinn und Zweck der Datenbank ist es, die Rechtsprechung zum Schmerzensgeld zu vereinheitlichen und die Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen bei der Festsetzung der Höhe des nichtmateriellen Schadens in den o.g. Bereichen zu befördern. Die Datenbank steht registrierten Nutzern kostenlos zur Verfügung.

Ein interessantes Feature ist ein integrierter ‚Taschenrechner‘, der auf der Grundlage von Eingangsdaten ermittelt, wie groß die Einschränkung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für den jeweiligen Geschädigten ist, und zwar im Einklang mit den Regeln, die in der Methodik des Obersten Gerichtshofs vorgegeben sind. Allerdings ist das Ergebnis nur als annähernder Richtwert zu verstehen.

Wir merken ergänzend an, dass Schmerzensgeld als Einmalleistung bezahlt wird. In Ausnahmefällen kann bezüglich der eingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ein weiterer Betrag zuerkannt werden, falls es beim Geschädigten im Laufe der Zeit zu einer Verschlechterung seines Zustands gekommen ist.

Quelle: Neues BGB (§ 2959 BGB-cz (Ges. Nr. 89/2012 Slg., idgF); die Datenbank ist unter der Adresse www.datanu.cz ins Netz gestellt; die Methodik des Tschechischen Obersten Gerichtshofs zur Ermittlung des Schmerzensgelds gemäß § 2958 BGB-cz ist auf der Website des Gerichts www.nsoud.cz einsehbar, unter folgendem Link

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