Verrechnungspreisdokumentation

Litauen: 1. Januar 2017: Verrechnungspreisdokumentation nicht erstellt? Strafen für Manager und Unternehmen.

Unternehmen, welche unter die Verrechnungspreisdokumentationspflicht fallen, jedoch die notwendigen Dokumente nicht angefertigt haben, erwarten in Litauen ab dem 1. Januar 2017 neue Strafen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht für eine solche Pflichtverletzung Strafen von EUR 1 400 bis 4 300 für die erstmalige und EUR 2 900 bis 5 800 für eine wiederholte Verletzung vor. Strafbare Personen sind die für eine solche Dokumentation verantwortlichen Personen (d.h. entweder die Manager oder / und die Buchhalter) im Unternehmen.

Das Unternehmen soll zusätzlich für nicht gezahlte Steuern mit einer Strafe von 10 – 50 % der nicht gezahlten Summe und Verzugszinsen von 0,03 % pro Tag haften.

Die Regeln des Verrechnungspreissystems sind auf Unternehmen anwendbar, welche:
– einen Umsatz von mehr als EUR 2 896 200 im Jahr haben und
– Transaktionen mit verbundenen Personen (Konzerngesellschaften, Aktionären etc.) durchführen.

Sollte Ihr Unternehmen unter diese Regelungen fallen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Dokumente in Ordnung sind, um Ihr Unternehmen und Ihre Manager und Buchhalter vor zukünftigen Strafen zu schützen.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Regeln des Verrechnungspreissystems auf Sie Anwendung finden, kann sich Ihr Unternehmen im Rahmen einer bindenden Anfrage an das litauische Finanzamt wenden.

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