Register der Partner des öffentlichen Sektors

Slowakei: Sind Sie ein Partner des öffentlichen Sektors? Vergessen Sie nicht, sich zu registrieren.

Seit Februar 2017 gilt das sog. Gesetz gegen Strohfirmen, mit dem das Register der Partner des öffentlichen Sektors eingeführt wurde. Partner des öffentlichen Sektors müssen sich fortan registrieren.

Die Registrierungspflicht bezieht sich zunächst auf sämtliche Personen, die Gelder oder Leistungen aus öffentlichen Quellen annehmen, sowie in ausgewählten Bereichen (z.B. bei öffentlichen Ausschreibungen, Gesundheitsdienstleistungen, Bergbau). Auch Subunternehmer können betroffen sein.

Allerdings legt das Gesetz bestimmte Grenzwerte fest, bis welche eine Eintragung im Register nicht erforderlich ist. Die Pflicht entsteht erst bei Überschreitung eines einmaligen Betrags von 100.000 EUR oder insgesamt 250.000 EUR während eines Kalenderjahres.

Das Ziel dieses Gesetzes ist die Aufdeckung und Veröffentlichung der Vermögens- und Leitungsstrukturen von Unternehmen, „die mit dem Staat handeln“. Am wichtigsten ist hierbei die Person des endgültigen Leistungsempfängers.

Die endgültigen Leistungsempfänger sollen nach Wunsch es Gesetzgebers durch sog. berechtigte Personen identifiziert werden, die bereits eine Übersicht über die Vermögens- und Leitungsstruktur des Unternehmenshaben oder sogar diese Struktur vorgeschlagen bzw. kreiert haben. Es handelt sich also besonders um Rechtsanwälte, andere Berater, Banken und Notare.

Diese Personen haben die Pflicht, die Identifizierung mit allen zugänglichen Informationen durchzuführen. In der Praxis geht es insb. um Gründungsdokumente, Registerauszüge, Stimmausübungs- bzw. Gewinnverteilungsverträge, Jahresabschlüsse und -berichte. Der Umfang der Unterlagen wird also immer auch vom konkreten Unternehmen abhängen. Die berechtigten Personen müssen dabei mit fachlicher Sorgfalt handeln und sind an keine Weisungen gebunden.

Die Eintragung kann nur durch die berechtigten Personen und nur elektronisch beantragt werden. Der Registrierung selbst ist schnell und wird beim Bezirksgericht Žilina innerhalb von 5 Tagen durchgeführt.

Das Gesetz sieht strenge Strafen vor. Die registrierende Behörde kann dem Partner des öffentlichen Sektors oder dem Mitglied des Vertretungsorgans eine Strafe von bis hin zu 100.000 EUR auferlegen. Außer einer Geldstrafe kann der Partner des öffentlichen Sektors auch aus dem Register gelöscht werden, was erhebliche Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit haben kann.

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