Beachtenswerte Veränderungen im Vor-Insolvenzverfahren

Lettland: Transparenz von Rechtsschutzverfahren in Bezug auf Schuldner in Lettland wesentlich erhöht.

Rechtsschutzverfahren (Legal Protection Proceedings-LLP) bedeutet eine Zusammenstellung rechtlicher Maßnahmen, die darauf abzielt, die Möglichkeit eines Schuldners, seine Verbindlichkeiten zu befriedigen, wiederherzustellen, wenn er in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder dies erwartet. Ein LLP kann als Situation beschrieben werden, in der der Schuldner von der Insolvenz bedroht ist, diese aber noch nicht eingetreten ist. Grundsätzlich ist LLP ein Versuch , Verbindlichkeiten des Schuldners zu reduzieren oder hinauszuschieben, während er versucht, sich durch Verkauf von Vermögen zu reorganisieren.

Es ist kein Geheimnis, dass das gut gemeinte LLP oft als arglistiges Werkzeug zur Verlängerung der Vor-Insolvenz-Phase ohne ernsthafte Restrukturierungsversuche missbraucht wurde. Um dieses Vorgehen einzuschränken, hat der lettische Gesetzgeber eine Reihe von, auf mehr Transparenz des LLP abzielende, Maßnahmen verabschiedet, sowie Gläubiger mit wesentlich mehr Befugnissen während des LLP ausgestattet.

Das Prinzip ausgegliederter Aufsicht des LLP wird beibehalten. Eine Einzelperson muss dessen Durchführung kontrollieren. Früher war die Aufsichtsbefugnis (registrierten) Insolvenzverwaltern vorbehalten, d.h. ein Schuldner konnte einen von ihnen wählen. Die Novellierungen sind, erstens, es wird das Recht des Gläubigers -nicht des Schuldners-, sich die Aufsichtsperson des LPP auszusuchen, und zweitens, jede Person außerhalb der Liste der Insolvenzverwalter, die gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann benannt werden. Trotzdem muss beachtet werden, dass die Vergütung der Aufsichtsperson des LLP jetzt vom Schuldner selbst getragen werden muss.

Zudem erhalten Gläubiger jetzt Informationen über andere Gläubiger in einem frühen Stadium des Verfahrens. Im Einzelnen heißt das, dass der Schuldner bereits bei Aufstellung des LLP-Plans allen Gläubigern parallel die relevanten Informationen zur Verfügung stellen muss. Dadurch ist es Gläubigern endlich möglich, sich untereinander zu koordinieren, bevor der LLP-Plan bestätigt wird.

Gemäß einer weiteren Veränderung ist jetzt jeder einzelne Gläubiger ermächtigt, d.h. ohne zwingende Einbeziehung der Aufsichtsperson des LPP, wie zuvor, das Gericht anzuweisen, das LLP unverzüglich zu beenden, wenn der Schuldner mindestens 30 Tage im Verzug der Erfüllung seiner LLP Pflichten im Hinblick auf einen einzelnen Gläubiger ist. Im Ergebnis kontrollieren die Gläubiger damit das Schicksal des LLP.

Voraussichtlich werden die Veränderungen die Anzahl bestätigter und durchgeführter LLP´s in Lettland wesentlich reduzieren. Durch die Ausstattung der Gläubiger mit Entscheidungsgewalt sind diese daran interessiert, dass nur solche LLP-Pläne akzeptiert werden, die wirklich verlässlich und prima facie wirksam sind. Die meisten Änderungen werden ab dem 01. Juli 2017 wirksam.

Quelle: 22. Dezember 2016 Änderungen des Insolvenzrechts

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