Tschechien: Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus wird teilweise ausgesetzt

Das Finanzministerium hat angekündigt, die Umsetzung eines Teils des Abkommens mit Belarus im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2026 ruhen zu lassen.

Belarus ist von der Anwendung der Artikel 10, 11 und 13 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Tschechien und Belarus zurückgetreten. Die genannten Artikel betreffen die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen. Im Gefolge dieses Schritts auf belarussischer Seite teilte das tschechische Finanzministerium im Finanzamtsblatt 4/2024 mit, auch in der Tschechischen Republik werde man im genannten Zeitraum von der Anwendung der Art. 10, 11 u. 13 des Abkommens absehen.

Wie das Ministerium des Weiteren informierte, ist infolge der Aussetzung der genannten Artikel der Fall ausgeschlossen, dass eine der Parteien verpflichtet wäre, einer Doppelbesteuerung entgegenzuwirken. Deshalb wird auch Artikel 23 (über gegenseitige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) nicht angewandt. Analog hierzu sind auch die Streitbeilegungsmethoden gemäß Art. 25 nicht verfügbar.

Zu den Folgen der vorübergehenden Aussetzung ausgewählter Artikel des Abkommens hat die Finanzverwaltung am 1.7.2024 eine ausführlichere Handreichung veröffentlicht, in der auch praktische Beispiele aus verschiedenen Praxisszenarien enthalten sind.

Quelle:
Website des tschechischen Finanzministeriums:
https://www.financnisprava.cz/cs/mezinarodni-spoluprace/mezinarodni-zdanovani-prime-dane/pokyny-sdeleni/2024/preruseni-provadeni-vybranych-clanku

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