Änderungen im Überstundenvergütungssystem

Das lettische Parlament hat Änderungen verabschiedet, die den Arbeitnehmern Alternativen zur Vergütung von Überstunden bieten

Bis zum 16. August 2017 mussten die Überstunden in Lettland mit dem doppelten Stundenlohn bezahlt werden. Das war eine der höchsten Überstundenvergütungen in der EU. Der Überstundenzuschlag konnte nicht durch Freizeit ersetzt werden („Ausgleichszeit“). Aber nach der jüngsten Gesetzesänderung können Überstunden durch eine vergütete Ausgleichszeit an einem anderen Arbeitstag kompensiert werden.

Die Voraussetzungen für die Ausgleichszeit sind wie folgt:

  • Sie bedarf ebenfalls einer schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers (wie die Überstunden selbst auch). Die Zustimmung der Ausgleichszeit muss gleichzeitig mit der Zustimmung der Überstunden erteilt werden
  • Die Ausgleichszeit ist zu geben: i) während regulärer Arbeitszeit – innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem die jeweiligen Überstunden geleistet wurden; oder ii) in aggregierter Arbeitszeit, – während der nächsten Referenzlohnperiode (maximal 3 Monate). Zum Beispiel, hat das 3. Quartal 2017, 520 Normalarbeitsstunden und das 4. Quartal 2017 hat 495 Stunden. Ein Arbeitnehmer der 525 Stunden in 3. Quartal arbeiten musste, kann sich für die Bezahlung der 5 Überstunden entscheiden oder statt der 100%igen Extrazahlung kann mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen werden, 490 Stunden in 4. Quartal zu arbeiten, aber die Bezahlung für 495 Stunden zu erhalten.

Zusätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch vereinbaren, dass die Ausgleichszeit zum bezahlten Jahresurlaub des Arbeitnehmers addiert wird. In diesem Fall gelten die einmonatigen und dreimonatigen Beschränkungen nicht.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Arbeitnehmer die vereinbarte Ausgleichszeit verbraucht hat, muss der Arbeitgeber die Überstundenzuschlagszahlung (den üblichen Stundenlohn verdoppelt) für Überstunden zahlen.

Quelle: Änderungen im Arbeitsrecht (2017), Latvijas Vēstnesis, 152, 02/08/2017

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