Ein Start-up aus Estland revolutioniert Schiedsgerichte

Mit Jury.Online kann jeder im Schiedsgericht Richter werden und zwar ohne Jurastudium.

Dabei werden die Richter auf der Homepage anonym angezeigt und man kann zwischen verschiedenen Richtern nach Bewertung und Erfahrung wählen. Die Kosten für ein Schiedsgerichtsverfahren werden vorher von den Richtern vorgegeben. Das ganze Verfahren wird digital durchgeführt, sämtliche Beweismittel werden als digitale Dokumente, Fotos oder Videos hochgeladen. Die Richter werden die Entscheidung separat und anonym verkünden, so dass die anderen Schiedsrichter von der endgültigen Entscheidung erst nach deren Verkündung erfahren werden. Es ist bewusst gewollt, dass sich die Schiedsrichter vorher nicht mit den Mitschiedsrichtern absprechen können. Die Idee hinter den digitalen Schiedsgerichten ist es die Streitigkeiten günstiger und schneller zu lösen und auch ohne große Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Im Schiedsgericht gibt es dann wirklich Experten spezialisiert auf Fälle von Streitigkeiten der bestimmten Themen und nicht nur Leute mit einem Jurastudium.

Bei einer digitalen Form von Schiedsgerichten stellt sich natürlich die Frage der Zulässigkeit. Im estnischen Gesetz gibt es keine besonderen Anforderungen für Schiedsgerichte, das heißt ein digitales Schiedsgericht wäre den traditionellen Schiedsgerichten gleichgestellt. Es ist aber fraglich, ob die Richter bis zur Entscheidung anonym bleiben können, weil Sie in Estland nach § 745 der estnischen Zivilprozeßordnung diese unterschreiben müssen. Das Problem kann man aber durch die Änderung der Verfahrensregeln des digitalen Schiedsgerichts lösen.

Um die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zu benutzen, müssen die Parteien dies vereinbart haben. Verkündet ein Schiedsgericht eine Entscheidung, muss man diese dem Landgericht zur Anerkennung vorlegen. Dasselbe gilt für traditionelle Schiedsgerichte.

Quelle: www.lto.de

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.