Tschechien: Wer wird vom Sparpaket der Regierung am härtesten getroffen?

Die Regierung hat ein Paket geplanter Maßnahmen vorgestellt, mit dem das Haushaltsdefizit nächstes Jahr unter Kontrolle gebracht werden soll. Im Folgenden stellen wir einige der vorgesehenen Änderungen im steuerlichen Bereich vor.

Einkommensteuer

– Angehobener Steuersatz i.H.v. 23% für Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen mehr als das Dreifache des Durchschnittslohns beträgt (bei Drucklegung ca. 121 Tsd. CZK), im Kontrast zur derzeitigen Grenze in Höhe des Vierfachen des Durchschnittslohns (derzeit ca. 161 Tsd. CZK).
– Herabsetzung des jährlichen Schwellenwerts für den höheren Einkommensteuersatz von dem derzeit 48-fachen des Durchschnittslohns auf das 36-fache des Durchschnittslohns.
– Aufhebung des Pauschbetrags für studierende Steuerzahler.
– Aufhebung der Steuerbefreiung für Sozialleistungen, die von Unternehmen in Form von Sachleistungen an ihre Arbeitnehmer gewährt werden.
– Anspruchsbeschränkung beim Pauschbetrag für Ehegatten ohne steuerbare Einkünfte. Dem Regierungsvorschlag zufolge soll dieser nur noch in Anspruch genommen werden können, wenn der Gatte bzw. die Gattin sich um ein Kleinkind von bis zu 3 Jahren kümmert.
– Beschränkung der Steuerbefreiung von Verkäufen von Wertpapieren und Geschäftsanteilen – erhalten bleiben soll die derzeitige Befreiung der Einkommen aus dem Verkauf von Wertpapieren von der Einkommensteuer bis zu einem Betrag von 100.000 CZK im Bemessungszeitraum; zugleich wird für die Steuerbefreiung von Einkommen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen bei der Einhaltung einer Haltefrist von 3 bzw. 5 Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung neuerdings eine Obergrenze von 40 Millionen CZK pro Steuerzahler festgesetzt.
– Aufhebung der Steuervergünstigung für gezahlte Kita-Gebühren.

Körperschaftsteuer

– Anhebung des Körperschaftsteuersatzes von bisher 19 % auf 21 %.
– Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit beim Erwerb von PKWs für unternehmerische Zwecke, auf die ersten 2 Millionen CZK des Kaufpreises.
– Aufhebung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Stillweinen als Geschenk bis zu einem Betrag der Repräsentationskosten von 500 CZK.

MwSt.

– Reduzierung der Anzahl der Mehrwertsteuersätze: Es soll neben dem Normalsteuersatz von 21 % nur noch ein ermäßigter Steuersatz von 12 % gelten. Durch die Vereinheitlichung der bisherigen ermäßigten Sätze kommt es faktisch zu einer Umsatzsteuererleichterung bei einer ganzen Reihe von Waren und Dienstleistungen, so etwa Lebensmittel (ohne Getränke), Arzneimittel, Bauarbeiten.
– Für Bücher sieht die Regierung den Nullsteuersatz vor.
– U.a. die folgenden Dienstleistungen sollen hingegen künftig mit dem Normalsatz belegt werden: Abfuhr und Deponierung von Hausmüll, Schuhmacherdienste, Raumpflege, Friseursalons, usw.

Grundsteuer

– Anhebung des Grundsteuersatzes bis auf das Doppelte.
– Einführung eines automatischen Mechanismus zur Anpassung an die Teuerungsrate vermittels eines Inflationskoeffizienten.

Quelle:
– Sanierungspaket 2024/2025
– Artikel auf der Website des Tschechischen Finanzministeriums

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