Neues Mietrecht in Lettland – neue Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter

Das neue Wohnraummietrecht soll einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern gewährleisten.

Das neue Gesetz ersetzt das vorherige Gesetz von 1993 und legt neue Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Mietern (diese müssen natürliche Personen sein) und Vermietern (dies können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein) fest und stellt grundlegende Anforderungen an einen Wohnraummietvertrag. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, regelt das Gesetz auch die Gründe für die Beendigung eines Mietvertrags.

Das Gesetz legt fest, dass die Pflichten des Mieters beispielsweise darin bestehen, die Wohnräume zu Wohnzwecken und zu anderen vertraglich festgelegten Zwecken zu nutzen, die Miete in der Höhe und nach den vertraglichen Modalitäten zu zahlen, Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnräume zu leisten, die Wohnräume pfleglich zu behandeln (ihren Zustand nicht zu verschlechtern, sie nicht zu beschädigen und keine eigenmächtigen Umbau- oder Reparaturarbeiten durchzuführen) und die Räume nach Ablauf der Frist zu räumen. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Mieter einen neuen Mietvertrag zur weiteren Nutzung der Räume abgeschlossen oder das Gericht hat dem Antrag des Mieters auf Aussetzung der unanfechtbaren Vollstreckung stattgegeben hat.

Zu den Pflichten des Vermieters gehört es, dem Mieter Wohnräume zum Gebrauch zu überlassen und ihm die Möglichkeit zu geben, sie während der gesamten vertraglich festgelegten Dauer ungehindert zu nutzen.

Um die Interessen der Mieter zu schützen, kann der Vermieter die Miete nur erhöhen, wenn der Mietvertrag entsprechende Bedingungen und Regelungen enthält.

Auch Mieter können den Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat im Voraus kündigen, wenn die Laufzeit des Vertrags 10 Jahre nicht überschreitet. Der Mieter und der Vermieter können eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, wenn die Laufzeit ihres Wohnraummietvertrags 10 Jahre überschreitet. Der Vermieter wiederum kann den Vertrag nur nach den im Gesetz festgelegten Verfahren kündigen.

Das neue Gesetz sieht auch eine Haftung des Vermieters nach Ordnungswidrigkeitenrecht vor, wenn er Störungen verursacht oder nicht beseitigt, die den Mieter an der ordnungsgemäßen Nutzung der gemieteten Räume hindern, und wenn der Mieter Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Kanalisation und kommunale Abfallentsorgung nicht nutzen kann.

 

Quelle: Dzīvojamo telpu īres likums (Gesetz über Wohnraummiete)

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