Digitale Nomaden werden in der Slowakei ihre Rechtsgrundlage finden

Slowakei modernisiert die Homeoffice-Regeln im Arbeitsrecht. Digitale Nomaden, bzw. die Wahl eines beliebigen Arbeitsortes im Arbeitsvertrag seitens der Mitarbeiter werden Realität.

Die bereits im slowakischen Parlament stehende Änderung des Arbeitsgesetzbuches wird das Rechtsinstitut des Homeoffice wesentlich modernisieren. Wegen den neuen modernen Trends, wo von der ständigen Präsenz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz immer häufiger abgesehen wird, werden die Bedingungen für die Homeoffice-Arbeit neu definiert. Als Homeoffice wird nicht mehr nur als die Arbeit von Zuhause angesehen, vielmehr werden die Mitarbeiter eine Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit und den tatsächlichen Arbeitsort selbst zu bestimmen. Die digitalen Nomaden, welche sich weltweit bewegen (ohne ein Zuhause zu haben) sowie die Arbeitsausübung vom beliebigen Ort werden endlich ihre Rechtsgrundlage finden. Außerdem wird sich der Arbeitgeber auf den mit Homeoffice zusammenhängenden Kosten der Mitarbeiter wie z.B. BYOD-Kosten, Stromkosten, Schnellinternet u.ä. beteiligen müssen.

Weiterhin wird die Novelle des Arbeitsgesetzbuches auch die Vereinfachung der unentgeltlichen Arbeitnehmerüberlassung der Mitarbeiter zwischen Konzerngesellschaften vereinfachen. Endlich wird dann in das Gesetz die ausdrückliche Möglichkeit der gegenseitigen Umlage von tatsächlich ausgegebenen Personalkosten aufgenommen.

Als Neuigkeit wird die Novelle des Arbeitsgesetzbuches das slowakische Spezifikum, die sog. Essenscoupons, abbauen. Dem Mitarbeiter wird unter Umständen die Möglichkeit eingeräumt, anstatt von Essenscoupons einen finanziellen Verpflegungszuschuss zu wählen.

Die Arbeitgeber werden sicherlich auch die wichtige Änderung im kollektiven Arbeitsrecht begrüßen. Der Chef, der bei dem Unternehmen tätigen Gewerkschaft bzw. die Personen, welche im Gewerkschaftsorgan tätig sind, werden zukünftig bei diesem konkreten Unternehmen im Arbeitsverhältnis stehen müssen. Hiermit werden solche (absurde) Situationen beseitigt, in welchen die Mitarbeiter durch Personen, die bei dem Arbeitgeber gar nicht arbeiten und somit die lokalen Arbeitsbedingungen bei dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht kennen, vertreten werden.

Quelle: Entwurf der Novelle des Gesetzes Nr. 311/2001 Slg. Arbeitsgesetzbuch

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