Tschechien: Verzugszins nur bis zur Höhe des Schuldkapitals: Was bedeutet dies für Ihre Verbindlichkeiten?

Die Regel, wonach bei Erreichen des Schuldbetrags der Zinslauf gehemmt wird, gilt auch für den Verzug.In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Konsequenzen dies für Ihre Schulden (oder Forderungen) hat.

Unsere Kanzlei verfolgt sorgfältig die neuesten Entwicklungen im Recht, um Ihnen stets den besten juristischen Beistand leisten zu können.Eine kürzliche, überaus wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Tschechischen Republik (nämlich das unter AZ 26 Cdo 2716/2023 ergangene Urteil) präzisiert grundlegend die Frage der Verzugszinsen, mit erheblichen Folgen für jeden, der einmal mit Schulden zu tun hat – sei es als Schuldner oder als Gläubiger.

Was sind Zinsen und Verzugszinsen?

Zinsen sind generell die Vergütung für die Bereitstellung von Geld, etwa in Form eines Kredits oder eines Darlehens.Wenn es bei der Rückzahlung von Geldschulden zu Verzögerungen gegenüber der vereinbarten Frist kommt, greift der sog. Verzugszins – dieser dient als Sanktion für die verspätete Zahlung, sowie z.T. auch als Ersatz für den Schaden, welcher dem Gläubiger dadurch entstanden ist, dass er über sein Geld nicht rechtzeitig verfügen konnte.

Regel zur Hemmung des Zinslaufs mit Erreichen des Schuldnominalbetrags

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB-cz) hat in der Bestimmung des § 1805 Abs. 2 einen wichtigen Schutz für Schuldner eingeführt – die als „ultra duplum“ bekannte Regel (wonach Zinsen mit der Höhe des Schuldnominalbetrags gedeckelt sind).Soll heißen: falls der Gläubiger mit der Beitreibung seiner Forderung ohne triftigen Grund so lange zuwartet, bis die fälligen aber ausstehenden Zinsen auf denselben Betrag wie das ursprüngliche Kapital (also die Hauptschuld) auflaufen, büßt er das Recht ein, weitergehende Zinsen zu fordern.Diese Beschränkung soll bis zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem der Gläubiger seinen Anspruch vor Gericht geltend macht.Ab Einreichung der Klage können die Zinsen also weiterwachsen, und zwar dann bereits ohne diese Einschränkung.

Sinn und Zweck dieser bereits im römischen Recht verwurzelten Regel ist es, den Schuldner vor einer unkontrolliert anwachsenden Zinslast zu schützen und den Gläubiger zu motivieren, seine Forderungen zeitnah ohne ungebührliche Nachlässigkeit beizutreiben.Die früheren Regelungen des tschechischen Rechts boten keinen solchen Schutz für Schuldner.

Wichtige Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof

An dieser Stelle nun greift die Schlüsselentscheidung 26 Cdo 2716/2023: der OGH hat bestätigt, dass die Ultra duplum-Regel (in § 1805 Abs. 2 BGB-cz) sich nicht nur auf die gängigen Vertragszinsen, sondern auch auf den Verzugszins erstreckt.Damit hat der Oberste Gerichtshof in einer bereits früher diskutierten Frage Klarheit geschaffen und die breite Auslegung dieser Schutznorm bekräftigt.Die Entscheidung betont, dass die allgemein gehaltene Formulierung „Zinsen“ in § 1805 Abs. 2 BGB-cz sowohl Vertrags- als auch Verzugszinsen umfasst.

Das Gericht befasste sich darüber hinaus mit der Frage, was als „vernünftiger Grund“ für die Saumseligkeit bei der Schuldbeitreibung gelten darf.Im konkret verhandelten Fall behauptete die Gläubigerin, sie habe nicht ausreichende Mittel besessen, um die Gerichtsgebühr entrichten zu können, und habe die Klage deshalb erst später eingereicht.Der OGH hat nun aber eindeutig entschieden, dass mangelnde Mittel zur Bezahlung der Gerichtsgebühr nicht als triftiger Grund betrachtet werden können.Ganz im Gegenteil sollte ein Gläubiger in einer solchen Situation motiviert sein, die Schuld beschleunigt beizutreiben, anstelle die Zügel schleifen zu lassen.

Die Folgen für Alltagsleben und Geschäftsbetrieb

Was bedeutet diese Entscheidung für Sie?Sind Sie ein Gläubiger, so ist es wichtig, dass Sie Ihre Forderungen aktiv beitreiben und die Zinsen nicht unkontrolliert über das Kapital hinaus wachsen lassen, ohne dafür legitime Gründe zu haben.Ansonsten können Sie um den Teilbetrag der Zinsen kommen, zu dem diese den Nominalbetrag der Schuld überschreiten.Sind Sie ein Schuldner, so dürfen Sie wissen, dass auch im Verzugsfall eine gesetzliche Schutzklausel besteht, welche verhindert, dass die Zinsen bis ins Unendliche anwachsen.Diese Regel ist insbesondere in kaufmännischen Beziehungen wichtig, in denen ein gewisser Grad an Umsicht und Sorge um die eigenen Angelegenheiten und ein aktives Forderungsmanagement erwartet werden.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne bei der Einschätzung Ihrer Situation, sei es, dass Sie mit der Tilgung Ihrer Schulden befasst sind oder eine Forderung beitreiben.Wir beraten Sie, wie Sie effektiv und rechtskonform vorgehen sollten, um Ihre Rechte zu wahren und etwaige Risiken zu minimieren.

Quelle:
Urteil des Obersten Gerichtshofs (AZ 26 Cdo 2716/2023)
Bürgerliches Gesetzbuch (Ges. Nr. 89/2012 Slg.)

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