Die Regierung plant, ab dem Januar 2026 einheitliche Monatsberichte seitens der Arbeitgeber einzuführen. 25 Formulare würden damit durch einen einzigen, elektronisch einzureichenden Schriftsatz ersetzt.
Wäre es nach dem ursprünglichen Plan der Regierung gegangen, so würde zum 1. Juli 2025 die Pilotphase eines Projekts eingeläutet, bei dem es sich um die größte Änderung der letzten zehn Jahre handelt, was das arbeitgeberseitige Personalberichtswesen anbelangt: der sog. monatliche Sammelbericht von Arbeitgebern (JMHZ). Gemäß dem Gesetzesentwurf der Regierung, der aktuell im Abgeordnetenhaus in die dritte Lesung geht, betrifft diese Reform sämtliche Arbeitnehmer ohne Ausnahme und soll zum 1.1.2026 in Kraft treten.
Der monatliche Sammelbericht stellt ein neues elektronisches System dar, welches bis zu 25 verschiedene Formulare durch einen einzigen monatlichen Bericht ersetzt, welcher beim Ministerium für Arbeit und Soziales jeweils bis zum 20. des Folgemonats einzureichen ist. Das System leitet die Daten sodann automatisch an sämtliche betroffenen Behörden weiter. Damit würde der doppelten und dreifachen Erhebung der stets gleichen Angaben für verschiedenste Institutionen ein Ende bereitet.
Bezweckt wird, dass das JMHZ Schritt für Schritt an die Stelle verschiedenster Pflichtformulare tritt: der Personaldatensatz für die Rentenversicherung, der an die Sozialversicherungsbehörde geht, die Meldung des Antritts bzw. der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, monatlichen Lohnsteuervorauszahlungsbescheide und Jahresabrechnungen für die Finanzverwaltung, fürs Arbeitsamt bestimmte Meldungen und statistische Belege für das Tschechische Amt für Statistik. Eine grundsätzliche Änderung besteht darin, dass die jährliche Lohnsteuerabrechnung automatisch vermittels der JMHZ-Daten generiert werden kann, was den Verwaltungsaufwand zum Jahresende erheblich reduziert.
Für den Arbeitgeber besteht der grundlegende Vorteil in der dramatischen Reduzierung des Verwaltungsaufwands – anstelle 25 Formulare innerhalb unterschiedlicher Fristen einreichen zu müssen, genügt die Abgabe eines einzigen Formulars zu einem einheitlichen Termin. Auf Seiten des Arbeits- und Sozialministeriums verspricht man sich von der Einführung des JMHZ, dass die Arbeitnehmer hierdurch eine automatisch vorausgefüllte Lohnsteuererklärung erhalten und die Gewährung diverser Sozialleistungen beschleunigt wird.
Allerdings verlangt die Vorbereitung auf diese Änderung einige Aufmerksamkeit: das Ministerium für Arbeit und Soziales versprach ursprünglich, im Juli 2025 eine Testphase zu beginnen – damit hätte man im Pilotbetrieb sechs Monate lang Erfahrung mit dem System gewinnen können, bevor die pflichtige Umsetzung beginnt. Es ist aber derzeit völlig unklar, wie sich Arbeitgeber für den Pilotbetrieb registrieren oder einzelne Funktionen erkunden können. Dessen ungeachtet empfiehlt es sich, dass Arbeitgeber ermitteln, ob ihre Lohnbuchhaltungssoftware den neuen Anforderungen genügt, um gegebenenfalls für ein Update oder einen Programmwechsel sorgen zu können. Wichtig ist, dass die einheitliche Meldung alle Arbeitnehmer erfasst. Die Abgabe der Berichte wird ausschließlich elektronisch möglich sein, und zwar entweder über das ministerielle Online-Portal, die sog. Datenbox oder eine API-Schnittstelle.
Während Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben solcherart einheitlich gemeldet werden, bleibt die Krankenversicherung zunächst einmal außen vor; erst in einem späteren Schritt ist deren Integration geplant. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass auch weiterhin parallele Systeme im Berichtswesen geführt werden müssen.
Unser Rat für eine erfolgreiche Umsetzung lautet: halten Sie mit dem Provider Ihrer Buchhaltungssoftware Rücksprache, schreiben Sie sich in die Pilotphase ein, um praktische Erfahrungen zu erlangen (sobald dieser „Schnupperkurs“ verfügbar wird, bzw. falls überhaupt – bei Drucklegung bestand diesbezüglich keine Gewissheit), sorgen Sie für die Schulung Ihrer verantwortlichen Mitarbeiter und besorgen Sie eine elektronische Signatur bzw. richten Sie die sog. Datenbox für die elektronische Kommunikation ein.
Die Gesetzesvorlage steht aktuell zur dritten Lesung im Abgeordnetenhaus an. Es ist davon auszugehen, dass sie verabschiedet wird und dann zum 1.1.2026 in Kraft tritt.
Quelle:
Parlamentsdrucksache 925
Onlineauftritt des Ministeriums für Arbeit und Soziales