Tschechien: Mindestlohn soll 2025 angehoben werden

Der Koeffizient für die Berechnung des Mindestlohns in 2025 und 2026 ist von der Regierung verabschiedet worden. Die entsprechende Neufassung des Arbeitsgesetzbuchs ist zum 1.8.2024 in Kraft getreten.

Der Mindestlohn bemisst sich künftig als Produkt des durchschnittlichen gesamtwirtschaftlichen Bruttomonatsgehalts und eines Koeffizienten für die Berechnung des Mindestlohns; der erste Faktor (also das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt) wird vom Finanzministerium bis Ende August des jeweiligen Vorjahres verlautbart, während der Koeffizient von der Regierung festgesetzt wird. Für 2025 soll er 42,2 % betragen, und für das Jahr 2026 43,4 %.

Auf der Grundlage der o.g. Berechnungsgrundlage erhöht sich der Mindestlohn für das Jahr 2025 von 18 900 CZK auf 20 800 CZK. Der Mindeststundenlohn wächst von 112,50 CZK auf 124,40 CZK an.

Der Mindestlohn wirkt sich u.a. auf die Festsetzung der Krankenversicherungsbeiträge für Personen ohne steuerbare Einkünfte sowie die Mindestabschlagszahlungen für selbständig Erwerbstätige und für Teilzeitbeschäftigte aus. Außerdem beeinflusst er die Schwellenwerte für die Geltendmachung von Steuererleichterungen.

Das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Änderungsgesetz zum Arbeitsgesetzbuch hat das sog. verbürgte Gehalt in der Privatwirtschaft abgeschafft. Arbeitgeber sind damit lediglich verpflichtet, den Mindestlohn als niedrigste zulässige Entlohnung für geleistete Arbeit sicherzustellen. Gültig bleiben damit zugesicherte Bezüge lediglich im öffentlichen Dienst (mit dem Staat als Arbeitgeber).

Die zugesicherten Bezüge im öffentlichen Dienst werden neuerdings in vier (gegenüber bisher acht) Klassen eingeteilt, je nachdem, wie anspruchsvoll die zu leistende Tätigkeit ist. In der ersten Klasse beträgt das Mindestniveau der zugesicherten Bezüge 20 800 CZK / Monat, in der zweiten Klasse 24 960 CZK / Monat, in der dritten 29 120 CZK / Monat, und in der vierten 33 280 CZK / Monat (die genannten Beträge leiten sich vom Mindestlohn her und gelten für das Jahr 2025).

Quelle:
Ministerium für Arbeit und Soziales

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