Tschechien: Die Flexinovelle zum Arbeitsgesetzbuch: welche Änderungen stehen ins Haus, und wie sollte man sich darauf vorbereiten?

Die Flexinovelle zum Arbeitsgesetzbuch tritt diesen Sommer in Kraft. Sie soll Arbeitgeber konkurrenzfähiger machen und Arbeitnehmern die Work-Life-Balance erleichtern.

Ein sehnlich erwartetes Änderungsgesetz zum Arbeitsgesetzbuch, welches unter der Bezeichnung Flexinovelle bekannt geworden ist, soll diesen Sommer in Kraft treten, wobei der 1.6.2025 als wahrscheinlichstes Datum für die Verlautbarung im Gespräch ist.

Dieses Änderungsgesetz führt eine Reihe von Änderungen ein, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitgebern gestärkt und ein besserer Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben erleichtert werden soll. Nach dem Willen der Einbringer des Gesetzentwurfs soll so ein moderner und flexibler Arbeitsmarkt geschaffen werden, inspiriert von Modellen, die sich in Deutschland, Österreich und Dänemark bewährt haben. Falls Sie aktuell damit befasst sind, neue Musterarbeitsverträge für Ihr Unternehmen zu erstellen bzw. vorhandene Muster zu überarbeiten, finden Sie hoffentlich die folgende Übersicht nützlich, in der wir besonders beachtenswerte Konzepte der Neuregelung vorstellen.

Eine relativ tiefgreifende Änderung betrifft die Dauer der Kündigungsfrist und deren Fristenlauf. Künftig soll die Kündigungsfrist mit dem Tag beginnen, an dem das Kündigungsschreiben der jeweils anderen Partei zugestellt wird. Von dieser Änderung verspricht man sich, dass Arbeitnehmer rascher ihre Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber antreten und der vormalige Arbeitgeber dementsprechend die freigewordene Stelle rascher neu besetzen kann. Wenn Sie die Auflösung von Arbeitsverhältnissen bei Ihrem Unternehmen beschleunigen möchten, genügt ein Verweis auf die neue gesetzliche Regelung zu Dauer und Beginn der Kündigungsfrist. Falls die Bestimmungen Ihrer gegenwärtigen Arbeitsverträge stark von den in der Flexinovelle vorgesehenen Regelungen abweichen, wenn es um die Dauer der Kündigungsfrist und deren Fristenlauf geht, empfehlen wir Ihnen, die entsprechenden Klauseln ganz zu streichen und durch einen knappen Verweis auf die gesetzlichen Regelungen (also das Arbeitsgesetzbuch in der dann novellierten Fassung) zu ersetzen.

In gleicher Weise sollten Sie die Verwendung vertraglicher Regelungen überdenken, mit denen Arbeitnehmer bezüglich ihres Gehalts zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Praxis hat gezeigt, dass derartige Klauseln kaum durchsetzbar sind und außerdem recht empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Aus diesem Grund empfiehlt sich, Stillschweigeklauseln zur Höhe des Entgelts gar nicht erst in Arbeitsverträge aufzunehmen.

Die Flexinovelle bringt außerdem Änderungen im Bereich Probezeit. Künftig kann eine solche für bis zu vier Monaten im Fall von gewöhnlichen Angestellten und bis zu acht Monaten im Fall von leitenden Angestellten (Mitarbeitern mit Führungsrolle) vereinbart werden. Auch dies sollte am besten bereits heute berücksichtigt werden, wenn Sie vorhandene Arbeitsvertragsmuster revidieren und aktualisieren.

Eine weitere Änderung betrifft die beiden beliebten Vertragstypen des tschechischen Arbeitsrechts für die Beschäftigung außerhalb eines Regelarbeitsverhältnisses: die Vereinbarung über eine geringfügige Beschäftigung (DPČ) und die Vereinbarung über die Erledigung einer Arbeitsaufgabe (DPP). Künftig sollen Arbeitnehmer auf Elternzeit die Möglichkeit haben, ihrer früheren Beschäftigung beim Arbeitgeber auf der Grundlage solcher Vereinbarungen nachzugehen, d.h., es wird erlaubt sein, derartige Verträge für dieselben Arbeitsinhalte zu schließen, die zur Stellenbeschreibung der Hauptbeschäftigung des Arbeitnehmers gehören.

Erwähnenswert ist sicherlich auch, dass Mitarbeiter, die vor dem zweiten Geburtstag ihres Kindes aus der Elternzeit zurückkehren, nach den neuen Regeln Anspruch auf Anstellung in ihrer früheren Position am selben Arbeitsplatz haben. Dies bedeutet eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Vergleich zu den bisherigen Regeln, wonach diese Arbeitsplatzgarantie nur für Arbeitnehmerinnen gilt, die aus dem ‚Mutterschutz‘ (bzw. ‚Erziehungsurlaub‘) ins Beschäftigungsverhältnis zurückkehren.

Die Flexinovelle beabsichtigt außerdem die Legalisierung von leichter Sommerferienarbeit für Minderjährige ab 14 Jahren, selbst wenn diese noch schulpflichtig sind.

Angesichts der Bandbreite der von der anstehenden Flexinovelle abgedeckten Themen empfehlen wir Ihnen, Ihre Arbeitsverträge schon jetzt einer Prüfung zu unterziehen, um überflüssige oder potenziell problematische Bestimmungen zu entfernen, so dass den Wünschen und Anforderungen Ihres Unternehmens gedient ist.

Quelle:
Parlamentsdrucksache 775
Arbeitsgesetzbuch (Ges. Nr. 262/2006 Slg.)

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.